Aggressive Eltern – So setzen Sie das Hausverbot durch

29.05.2016

Schwierige Schüler – schwierige Eltern. Nicht selten gibt es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen auffälligen Schülern und dem Elternhaus. Was vielleicht als harmlose Rechthaberei beginnt, artet in jüngster Zeit nicht selten auch in Bedrohungen oder Handgreiflichkeiten durch Eltern aus. Was Sie bei aggressiven Eltern tun können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Praxisbeispiel: Ali besucht die Klasse 3a der Astrid-Lindgren-Grundschule. Er ist schon mehrfach wegen körperlicher Übergriffe auf Klassenkameraden auffällig geworden. Viele Elterngespräche führten nicht zum Erfolg. Als die Situation erneut eskaliert, schickt Schulleiter Paul Sorgsam Ali nach Hause. Er beruft eine Klassenkonferenz ein, die die Entlassung aus der Schule androht. Dieser Beschluss wird den Eltern zugestellt.

3 Tage später kommt Alis Vater vormittags in die Schule. Er platzt mitten in den Unterricht von Klassenlehrerin Anke Weber, fasst diese an der Schulter, schüttelt sie und brüllt sie an, dass sie den Brief mit der Entlassungsandrohung noch bereuen werde. Hausmeister und Schulleiter Paul Sorgsam kommen angesichts des lautstarken Tumults zur Hilfe.

So sollten Sie bei aggressiven Eltern handeln

Ihre Pflicht als Schulleiter ist es, den Schulalltag sicher, geordnet und störungsfrei zu organisieren. Bedrohungen, Störungen und auch Handgreiflichkeiten müssen Sie im Sinne eines geordneten Unterrichtsalltags strikt unterbinden.

Aus diesem Grund dürfen Sie für den Schulträger das Hausrecht ausüben. Sie haben also die Entscheidungsbefugnis darüber, wer das Schulgelände oder das Schulgebäude betreten darf und wen Sie davon ausschließen können. Eskalationen wie im Beispiel müssen Sie mit einem Platzverweis und einem anschließenden Hausverbot begegnen. Ungeachtet dessen, dürfen Sie bei Nichteinhaltung des Hausverbots auch Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs stellen (§ 123 Strafgesetzbuch [StGB]).

So setzen Sie das Hausverbot für die Eltern durch

Erlassen Sie ein Hausverbot gegen aggressive Eltern, und setzen Sie dieses notfalls mit Polizeigewalt durch. So gehen Sie vor:

1. Schritt: Erteilen Sie einen Platzverweis

Mit einem sogenannten Platzverweis gehen Sie unmittelbar in der Störungssituation gegen den Störenfried vor. Sie verweisen ihn des Schulgebäudes und des Schulgeländes mit sofortiger Vollziehung. Konkret bedeutet dies, dass Sie den Platzverweis in Form eines Hausverweises klar und deutlich aussprechen und das aggressive Elternteil auffordern zu gehen.

Wird dies unterlassen oder sogar weiter randaliert, müssen Sie die Polizei rufen, damit diese den Platzverweis auch körperlich durchsetzt. Im Zweifel wird also der Störenfried von der Polizei festgesetzt und abtransportiert.

Wichtiger Hinweis:  Der Hausverweis ist ein so genannter Platzverweis im polizeirechtlichen Sinn. Er ist immer sofort zu vollziehen. Das bedeutet, dass kein Widerspruch dagegen möglich ist. Er dient einer schnellen Bereinigung und Klärung der Situation und soll vor allen Dingen mit sofortiger Wirkung den Schutz Ihrer Schüler und Lehrkräfte bewirken.

2. Schritt: Lassen Sie ein Hausverbot folgen

Unmittelbar nach Ausspruch des Platzverweises sollten Sie ein schriftliches Hausverbot aussprechen. Dieses richtet sich auf die Zukunft und soll verhindern, dass der wütende Elternteil zukünftig noch einmal sein Unwesen auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude treibt. Beim Hausverbot berufen Sie sich auf das geltende Hausrecht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude.

Wichtiger Hinweis: Das Hausverbot gilt umfassend. Sie können es zeitlich befristen oder unbegrenzt aussprechen. Der vom Hausverbot betroffene Elternteil darf das Schulgelände während der Gültigkeit des von Ihnen ausgesprochenen Hausverbots nicht betreten, auch nicht an Elternsprechtagen oder Schulfesten.

Bei einer Situation wie im Praxisbeispiel müssten Elternsprechtage dann von Alis Mutter wahrgenommen werden.

3. Schritt: Stellen Sie Strafanzeige

Wer in der Schule randaliert und dadurch Kinder und Lehrkräfte in Gefahr bringt, muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Als Schulleiter haben Sie die Möglichkeit, Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu stellen.

Die betroffene Klassenlehrerin kann den randalierenden Vater wegen Körperverletzung bzw. wegen Nötigung anzeigen. Den Strafantrag, der umgangssprachlich auch Anzeige genannt wird, können Sie bei jeder Polizeidienststelle stellen.

4. Schritt: Entlassen Sie den Schüler aus der Schule

Das Beispiel, das auf einer tatsächlichen Begebenheit beruht, gibt Ihnen als Schulleiter auch die Möglichkeit, den betroffenen Schüler des gewaltbereiten Vaters aus der Grundschule zu entlassen. Dies mag bitter für den Schüler sein, ist aber eine zulässige Maßnahme. Im konkreten Fall musste die Schulleitung davon ausgehen, dass das Hausverbot keine Wirkung zeigen würde. Sie musste mit einer entsprechenden Verletzung dieser Anordnungen rechnen, sodass im Ergebnis auch die Entlassung des Schülers aus der Grundschule vollzogen wurde.

Fazit: Fackeln Sie nicht lange bei Tätlichkeiten von Eltern gegenüber Kollegen. Schöpfen Sie in solchen Situationen Ihre Möglichkeiten voll aus, und schalten Sie im Notfall ohne Zögern die Polizei ein.


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