In Zeiten knapper Kassen sind wohlgemeinte Spenden für Schulen von besonderer Bedeutung. Auch die örtliche Wirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren gezielt mit Unterstützungsmaßnahmen und konkreten Projekten an Schulen gewandt. Doch nicht jede Spende verträgt sich mit dem Bildungsauftrag Ihrer Schule.
Die Hauptschule in Dortmund-Hörde möchte sich schon länger verbessert im Bereich „Digitale Technik“ aufstellen. Die Schulpauschale reicht hierfür nicht. In einem öffentlichen Spendenaufruf hat sich die engagierte Schulleiterin Brigitte Wolf dafür starkgemacht, Gelder einzuwerben.
Dies soll die Anschaffung von 25 Tablet-Computern ermöglichen. Da meldet sich der Geschäftsführer der am 01.08.2017 neu eröffneten Spielhalle „Casino-Royal“ bei Brigitte Wolf. Er bietet an, der Schule 25 Tablets zu schenken. Einzige Bedingung: Beim Öffnen des Tablet-PCs erscheint auf der Startseite ein 4-Sekunden-Werbevideo für „Casino-Royal“.
In den meisten Schulgesetzen sind Regelungen zum Umgang mit Spenden und Sponsoring getroffen. So gestattet z. B. § 99 Schulgesetz NRW ausdrücklich die Annahme von Spenden. Für alle Regelungen gilt: Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule muss mit der Spende und dem Sponsoring kompatibel sein.
Machen Sie dem Unternehmen, das spenden will, klar, dass die Unterstützung nicht ohne Weiteres angenommen werden kann. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule darf nicht angetastet werden. Orientieren Sie sich an diesen Tipps.
Die Unterstützung von bestimmten Branchen aus der Wirtschaft sollten Sie kritisch betrachten. Dabei kommt es vor allem darauf an, welche Produkte Ihr Spender im Programm hat und ob dies zu Ihrem Schulprofil passt.
Sie sollten als Schulleiter selbstkritisch prüfen, inwieweit Sie die Unterstützung z. B. von Zigarettenkonzernen, Brauereien oder Spielhallen tatsächlich annehmen wollen. Letztlich geht es bei dem großzügigen Spender im Praxisbeispiel um einen legalen Wirtschaftszweig, dessen Suchtgefahren wissenschaftlich bewiesen sind.
Wenn Sie ernsthaft darüber nachdenken, das Spendenangebot anzunehmen, sollten Sie keinen Alleingang wagen. Thematisieren Sie die mögliche Spende in Ihrer Schulkonferenz.
Führen Sie im Zweifel einen Beschluss hierzu herbei. So tragen Sie gemeinsam mit der Schulkonferenz die Verantwortung z. B. über die Ablehnung der Spende. Auch wenn dies dazu führt, dass die Schüler auf absehbare Zeit nicht mit Tablet-Computern arbeiten werden.
Zum allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag Ihrer Schule gehören u. a. auch die Suchtaufklärung und die Suchtprävention.
Im Praxisbeispiel wäre die Spende deshalb das falsche Signal, gegen Suchtkrankheiten vorzugehen. Im Ergebnis dürfte deshalb der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag Ihrer Schule berührt sein. Die Spende ist wertvoll und großzügig, aber ungeeignet für die Schule.
Wenn Sie wie im Praxisbeispiel dazu verpflichtet werden sollen, eine Werbung von „Casino-Royal“ auf der Startseite der Tablets zu installieren, ist die Spende nicht bedingungslos.
Spenden, die an bestimmte Verpflichtungen der Schule geknüpft werden, sind keine reinen, uneigennützigen Wohltaten. Der Spender erhofft sich eine ganz bestimmte Wirkung vom Werbespot auf dem Tablet-PC.
Auch wenn es für Sie schwierig ist: Bleiben Sie standhaft bei Angeboten wie im Praxisbeispiel. Natürlich wollen Sie Ihrer Schule etwas Gutes tun und sind ggf. auch geneigt, Unterstützung in Form von Sach- oder Geldspenden aus Wirtschaftszweigen anzunehmen, die mit ihren Produkten Kinder und Jugendliche negativ beeinflussen können oder deren Produkte eine Suchtgefahr bergen. Nehmen Sie sich allerdings zu Herzen: Spenden ja, aber nicht um jeden Preis!
Auch wenn Spenden immer mehr zu wichtigen Finanzquellen von Schulen werden, lassen Sie Ihre pädagogische Arbeit hierdurch nicht beeinflussen.
Nehmen Sie nur Spenden von solchen Unternehmen an, deren Produkte oder Unternehmensziele Ihren eigenen Erziehungs- und Bildungszielen nicht entgegenstehen.
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