Brandenburg startet ein neues Programm zur Vermeidung von Schulverweigerung:
Finanziert wird das Programm aus Mitteln des ESF (Europäischer Sozialfonds) und des Landes. Dazu erhalten die Schüler, die den Schulbesuch verweigern, für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten ein besonderes Lernangebot in einer Lerngruppe von maximal 12 Schülern. Es liegt in Verantwortung der Schule und wird durch sozialpädagogische Angebote eines freien Trägers der Jugendhilfe ergänzt. Ziel ist, dass die Schüler im Anschluss an diese Maßnahme ihre Schullaufbahn in ihrer Klasse erfolgreich fortsetzen können. Nicht immer stehen solche Sondermaßnahmen zur Verfügung. An erster Stelle ist die Schule gefordert, Schulverweigerung zu verhindern.
Außerdem: Prävention ist weit wirkungsvoller und effizienter als der Versuch, einen Schulschwänzer wieder zurück in die Schule zu bringen. Sorgen Sie deshalb mit den folgenden 5 Schritten für ein Schulkonzept, das den Einstieg in den Abstieg verhindert.
Um Schule schwänzen zu verhindern oder abzubauen, ist das frühe Ein¬schreiten unumgänglich. Deshalb muss in jeder Unterrichtsstunde eine Anwesenheitskontrolle erfolgen, auch in verschiedenen Gruppenaufteilungen und zu verschiedenen Zeiten, am Vormittag wie am Nachmittag. Diese Pflicht ist auch in der Lehrerdienstordnung festgehalten, doch nicht immer wird sie eingehalten. Weisen Sie Ihre Lehrer ausdrücklich darauf hin. Am besten lässt sich die Anwesenheitskontrolle mithilfe eines Klassentagebuchs durchführen, das stets auf dem Lehrertisch deponiert ist und durch den Klassensprecher in die Fachräume transportiert wird. Vereinbaren Sie auf jeden Fall, dass jeder Lehrer mit seinem Namenskürzel bestätigt, dass er die Anwesenheit überprüft hat.
Liegt keine Entschuldigung für den abwesenden Schüler vor, veranlassen Sie, dass die Sekretärin baldmöglichst mit den Eltern per Telefon oder E-Mail Kontakt aufnimmt und den Hintergrund für das Nichterscheinen klärt. Oft sind die Eltern überrascht von der Information, dass ihr Kind nicht in der Schule ist, gehen sie doch selbstverständlich davon aus, dass ihr Sohn oder ihre Tochter stundenplangemäß den Unterricht besucht. Falls die Schulsekretärin nicht mehr im Haus ist, übernehmen Sie selbst nach Ende der Unterrichtsstunde die Klärung oder veranlassen dies am nächsten Morgen im Sekretariat.
Generell sollten alle Informationen beim Klassenlehrer zusammenlaufen. So vermeiden Sie Verzögerungen und ein vorzeitiges Aufgeben des Fachlehrers bei dem oft mühsamen Einfordern von Entschuldigungen. Fachlehrer, die nur an 1 oder 2 Tagen in der Klasse sind, brauchen die Solidarität des Klassenlehrers und seine Unterstützung bei dem Beibringen der Entschuldigung, z. B. indem er sich am nächsten Tag um die Abgabe durch den Schüler kümmert.
Sicher werden Sie, sobald der Schüler wieder in der Schule ist, ein persönliches Gespräch folgen und sich die Hintergründe erklären lassen. Unterscheiden Sie zwischen einer Nachlässigkeit, z. B. wenn ein Schüler die schriftliche Entschuldigung vergessen hat, und einem absichtlichen Schwänzen. Das Gespräch ist auch eine Chance, eventuell vorhandene offensichtliche Probleme im Leistungs-, Sozial- oder häuslichen Bereich anzusprechen und Lösungsansätze zu entwickeln. Beenden Sie das Gespräch mit einer klaren Vereinbarung über die Selbstverständlichkeit bzw. die Pflicht des Schulbesuchs.
Sollte der Schüler erneut unentschuldigt fehlen, berufen Sie mit ihm, seinen Eltern, dem Fach- und Klassenlehrer und Ihnen als Schulleitung ein ausführliches Analyse- und Zielvereinbarungsgespräch ein. Informieren Sie die Eltern über Häufigkeit und Umfang des Schwänzens sowie über die Konsequenzen.
Fassen Sie für das Gespräch folgende Ziele ins Auge:
Die Ursachen und Hintergründe von Schulabsenzen sind meist sehr komplex. Oftmals haben sie sich im Lauf der Jahre entwickelt, wie z. B. bei Überforderung. Oder sie sind v. a. auf eine ungünstige familiäre Situation zurückzuführen. Beziehen Sie in einem besonders gravierenden Fall den Schulpsychologen ein oder den Sozialpädagogen, sofern die Jugendsozialarbeit an Ihrer Schule eingerichtet ist.
Konsequent vorgehen
Wenn Sie erkannt haben, dass ein Schüler schwänzt, gehen Sie konsequent vor. Wie bei allen Regelübertretungen: Bleiben Sie hartnäckig.
Wenden Sie zunächst Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen an. Falls diese Ihre Wirkung verfehlen, greifen Sie zu rechtlichen Schritten. Orientieren Sie sich an dem Stufenkonzept dieses Beitrags. Nutzen Sie auch die Unterstützungsformen Ihres Netzwerkes, z. B. „Die 2. Chance“, ein Programm, das über das Jugendamt und einen Träger eingeleitet wird.
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