In der Schule fehlen die meisten Schüler wegen Krankheit. In weiterführenden Schulen sieht das oft anders aus. Schulschwänzer legen keine Entschuldigungen vor. Manche fälschen ihre Entschuldigungen, ohne dass Eltern etwas davon wissen. Längere Fehlzeiten gibt es auch bei ernsthaften Erkrankungen. Als Schule müssen Sie dann anhand nur weniger Präsenztage über die Leistung entscheiden.
Seit dem 10. Lebensjahr leidet Sophie an einer Autoimmunerkrankung. Dies hat immer wieder zu längeren krankheitsbedingten Ausfällen in der Schule geführt.
Sophie besucht die Klasse 9b der Erich-Kästner-Gesamtschule in Hannover. Sporadische Fehlzeiten von Sophie sind für die Schule nichts Ungewöhnliches. Seit 2 Monaten hat Sophie einen 25-jährigen Freund, bei dem sie sich meistens aufhält und auch die Nächte verbringt.
Als Schulleiterin Andrea Koch Sophies Eltern anruft, ist die Aufregung groß: Sophie ist seit 10 Tagen nicht in der Schule erschienen. Und das ist nicht das 1. Mal.
Die Eltern haben Sophie in ihrer schwierigen Krankheits- und Pubertätsphase weitgehend in Ruhe gelassen, um „keinen Druck auszuüben“. Nun drohen auf dem Zeugnis mehrere Fünfen wegen der hohen Fehlzeiten.
Die einheitlich geltende Schulpflicht für alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht. In den meisten Bundesländern sind 10 Pflichtschuljahre bindend.
Wer am Schulbesuch gehindert ist, z. B. wegen Krankheit oder aus sonstigen vertretbaren Gründen, muss eine Entschuldigung der Eltern beibringen. Längere Abwesenheiten sind im Zweifel durch ein ärztliches Attest zu belegen. Unentschuldigte Fehlzeiten sind als solche im Zeugnis zu kennzeichnen.
Machen Sie Schulnoten aufgrund von Fehlzeiten sowie nicht bewertbare Leistungen auf Zeugnissen wie folgt wasserdicht:
Damit Ihre Lehrkräfte und auch die Zeugniskonferenz Gewissheit haben, wie sich unentschuldigte Fehlzeiten auf Zeugnisnoten auswirken, ist die Abwesenheit lückenlos darzustellen.
Dokumentieren Sie, wann die betroffene Schülerin, im Praxisbeispiel Sophie, an welchen Tagen und in welchen Stunden gefehlt hat. Halten Sie fest, welche der Fehlstunden entschuldigt waren und welche nicht.
Ist ein Schüler infolge einer Erkrankung länger abwesend, lassen Sie sich dies durch den behandelnden Arzt oder die Klinik bescheinigen. Bitten Sie die Eltern, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Dies können Sie von den Eltern und von volljährigen Schülern verlangen. Oftmals ist die Folge dann die Nichtbewertbarkeit der schulischen Leistungen wegen eines langen Klinikaufenthaltes.
Als Schulleiter haben Sie die Möglichkeit, Fehlzeiten gesondert im Zeugnis zu vermerken. In einem solchen Fall können Sie z. B. eintragen, wie viele Fehlzeiten unentschuldigt waren. Dies lässt dann unter Umständen auch Rückschlüsse auf die jeweiligen Leistungsbeurteilungen im Zeugnis zu.
Wenn klar ist, dass die Fehlzeiten und damit die Nichterbringung von Leistungen wie im Praxisbeispiel ihren Grund in eigenmächtigen Abwesenheiten von der Schule haben, können Fachlehrer auch mit der Note „ungenügend“ arbeiten.
In diesem Fall ist jedoch zu begründen, dass das Fehlen als Leistungsverweigerung gewertet wird. Leistungsverweigerungen sind mit null Punkten zu bewerten, ähnlich der Abgabe eines leeren Blattes in einer Klassenarbeit.
Schlechte Noten fallen nicht vom Himmel. Schüler und Eltern müssen, ob in Form von Gesprächen oder „blauen Briefen“, rechtzeitig informiert werden, weil Fehlzeiten erheblichen Einfluss auf die Endnote auf dem Zeugnis haben.
Wichtig ist, dass Sie dokumentieren und begründen, wenn damit z. B. eine Nichtversetzung einhergeht oder z. B. ein Schüler eine Nachprüfung machen muss. Nachfolgender Checkliste entnehmen Sie die wichtigsten Kriterien für die Leistungsbewertung bei häufigen Fehlzeiten.
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