Wiedereingliederung – Wer lange krank war, darf stufenweise zurückkommen

31.07.2019

Sicher haben Sie das in Ihrer Schulpraxis auch schon mehr als einmal erlebt: Eine Lehrkraft fällt immer wieder aus, bis sie schließlich für mehrere Wochen, manchmal Monate krank ist. Wie ein Wiedereinstieg langzeiterkrankter Kolleginnen und Kollegen rechtssicher gelingen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Praxisbeispiel:

Der 57-jährige Michael Lohmann unterrichtet Englisch und Mathematik an der Neustädter Hauptschule. Seit 27 Jahren ist er in derselben Schule tätig. Nach einem Zusammenbruch im März 2019 kurz vor den Osterferien wurde er zunächst 3 Monate stationär wegen seines Erschöpfungszustandes ärztlich behandelt.

Seit 2 Monaten macht er eine ambulante Therapie und beabsichtigt, nach den Sommerferien wieder an die Schule zurückzukehren. Er ist mit Leib und Seele Lehrer und will seine Tätigkeit auch bis zu seiner Pensionierung ausüben. Zudem liegen ihm seine Schülerinnen und Schüler sehr am Herzen. Kurz vor den Sommerferien macht er deshalb einen Termin mit Schulleiter Paul Sorgsam, wie seine Wiederaufnahme in den Schuldienst aussehen nach Krankheit und Arbeitsunfähigkeit kann.

Pflichten und Vorgehensweise bei einer Wiedereingliederung

Leider gibt es in unseren Kollegien immer wieder Lehrkräfte, die durch physische oder psychische Erkrankungen länger ausfallen. Der Weg zurück in die Schule, um den Unterricht in vollem Umfang wiederaufzunehmen, fällt ihnen oftmals schwer.

Deshalb gibt es das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das aber manchen Schulleitern noch nicht hinreichend bekannt ist und deshalb in der Praxis oft noch wenig genutzt wird. In diesem Beitrag lesen Sie, wie Sie die Vorteile dieses Verfahrens für Ihre Schule nutzen.

Nicht jedem Schulleiter ist bekannt, dass das BEM bereits
seit 2004 vorgeschrie­ben ist. Setzen Sie dieses Verfahren vor allem im Rahmen
Ihrer Fürsorgepflicht ein, denn es geht Ihnen ja um die Ge­sundheit Ihrer
Lehrer. In Anbetracht dessen möchte ich Ihnen einige wichti­ge Tipps zum
Verfahren geben.

Sinn und Zweck eines BEM

Der Sinn und Zweck des BEM ist es, längere Erkrankungen
Ihres Mitarbei­ters zukünftig zu vermeiden und bei ei­ner akuten
längerfristigen Erkrankung mit entsprechenden Maßnahmen und einem Wiedereingliederungsplan die Lehrkraft wieder in
den Arbeitsalltag einzugliedern, damit ihr Arbeitsplatz an der Schule erhalten
bleibt.

Tipps zum BEM-Verfahren

Vor Ort sind Sie als Schulleiter ver­pflichtet, das
BEM-Verfahren mit der betroffenen Lehrkraft durchzuführen. Wie Sie das
bewerkstelligen, zeigen die folgenden Tipps:

Tipp 1: Fragen Sie nach, wie Sie helfen können.

Im BEM-Verfahren sind Sie die han­delnde Person, da die
betroffene Lehr­kraft an Ihrer Schule beschäftigt ist. Beim BEM-Verfahren geht
es um die konkrete Wiedereingliederung Ihrer Lehrkraft an den Arbeitsplatz, in
den Unterrichtsablauf und den Schulalltag. Sie müssen gemeinsam mit der Lehr­kraft
ein bestimmtes Verfahren verabre­den. Beispielfragen hierzu sind:

  • An wie vielen Tagen kann die Lehr­kraft anwesend
    sein?
  • Sind Aufsichten möglich?
  • Welche Wege können zurückgelegt werden?
  • Wie viele Unterrichtsstunden sind pro Tag
    möglich?
  • Ist eine eigene Klassenleitung mög­lich?
  • Nach wie vielen Unterrichtsstunden ist eine
    Pause notwendig?

Tipp 2: Wann muss ein BEM erfolgen?

Der Arbeitgeber, also die personalfüh­rende Dienststelle,
ist in der gesetzli­chen Verpflichtung, der betroffenen Lehrkraft ein
BEM-Verfahren anzubie­ten. Das ist immer dann der Fall, wenn Ihre Lehrkraft

  • wenigstens 6 Wochen ohne eine Un­terbrechung
    arbeitsunfähig und
  • bezogen auf 12 Monate insgesamt länger als 6
    Wochen arbeitsunfähig war.

Tipp 3: Ihre Lehrkraft muss zustim­men

Die Teilnahme an einem BEM-Verfah­ren ist freiwillig. Sie
müssen das BEM der Lehrkraft anbieten, aber die Durch­führung bedarf ihrer
ausdrücklichen Zustimmung. Wenn die Lehrkraft nicht zustimmt, dürfen ihr
dadurch keine Nachteile entstehen. Dies müssen Sie deutlich zum Ausdruck
bringen.

Fazit: Mithilfe des BEM-Verfahrens unterstützen Sie Kollegen
nach einer Erkrankung, Schritt für Schritt ihren Dienst an Ihrer Schule
wiederaufzu­nehmen. Nutzen Sie die Vorteile dieses Verfahrens.

Muster-Anschreiben zu einem BEM-Verfahren

Sehr geehrter Herr Mühlen,

nachdem Sie aus Krankheitsgründen längere Zeit nicht zum
Dienst erscheinen konnten, hoffe ich, dass es Ihnen besser geht und Sie bald
wieder an unsere Schule zurückkehren können. Das gesamte Kollegium freut sich,
wenn Sie wieder da sind.

Die personalführende Dienststelle hat mich gebeten, mit
Ihnen zu klären, ob Sie damit einverstanden sind, hier an der Schule ein
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren) durchzuführen. Wie Sie
wissen, ist die Teilnahme freiwillig. Wenn Sie Interesse haben, schlage ich
Ihnen vor, dass Sie am Donnerstag, den ___________ zu mir ins Büro kommen,
damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.

Wie Sie sicher wissen, dient das BEM-Verfahren dazu, Ihre
Eingliederung zu erleichtern und zukünftige Erkrankungen und längere Fehlzeiten
zu vermeiden. Ich möchte mit Ihnen ab­stimmen, wie auf lange Sicht Ihre
Arbeitsfähigkeit für unsere Schule erhalten bleiben kann und Sie damit auch
noch lange hier tätig sein können.

Das Verfahren können wir in dem Gespräch gemeinsam
abstimmen. Gern können Sie auch, wenn Sie möchten, einen Vertreter des
Personalrats hinzuziehen und – für den Fall, dass bei Ihnen eine
Schwerbehinderung vorliegen sollte – auch die Schwerbehindertenvertretung.

Bitte teilen Sie mir mit, ob der Termin bei Ihnen möglich
ist. Sollte dieser nicht machbar sein, bitte ich um Benennung eines
Ausweichtermins.

Weiterhin vor allem gute Besserung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rauch Schulleiter

Was bedeutet das für Sie?

Planen Sie eine Lehrkraft, die eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell durchführen soll, auf der Basis der Ihnen vorliegenden Unterlagen nach und nach in Ihren Unterrichtsbetrieb wieder ein. Beachten Sie nachfolgende Punkte.

Beachten Sie die ärztliche Empfehlung

Die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell in den Schuldienst kann nur dann erfolgen, wenn eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt. Eine solche wird Ihnen die betroffene Lehrkraft vorlegen, sodass Sie die erkrankte Lehrkraft schrittweise einplanen können. Die Empfehlung muss inhaltlich so gestaltet sein, dass Sie ihr exakt entnehmen können, wie viele Unterrichtsstunden in der Woche oder am Tag für den Betroffenen möglich sind.

Erarbeiten Sie einen Stufenplan mit der Lehrkraft

Da zu Beginn einer solchen Maßnahme nicht klar ist, wie belastbar die erkrankte Lehrkraft tatsächlich im Unterrichtsalltag ist, erfolgt die Wiedereingliederung stufenweise. Das bedeutet, dass der bislang arbeitsunfähig erkrankte Lehrer behutsam wieder an seine volle Arbeitsbelastung herangeführt wird. So wird eine Übergangsphase geschaffen, die dem erkrankten Kollegen die Übernahme des Schuldienstes erleichtern soll und seine Dienstfähigkeit nach und nach wieder herstellt.


Mein Fazit: Wiedereingliederung ist eine gute Möglichkeit, erkrankte Lehrkräfte wieder an den Unterrichtsalltag zu gewöhnen. Wie ein solches Wiedereingliederungsverfahren aussieht, entnehmen Sie dieser Übersicht.

Verfahren „Wiedereingliederung nach Langzeiterkrankung“

  • Medizinische Empfehlung zur Wiedereingliederung
  • Erkrankte Lehrkraft, Arzt, Dienststelle und Schulleitung sind eingebunden.
  • Erarbeitung eines Stufenplans für einen bestimmten Zeitraum
  • Zustimmung aller Beteiligten zum Stufenplan
  • Einstieg mit wenigen Stunden, danach langsame Steigerung des Einsatzes in der Schule, z. B. zu Beginn 1 Stunde wöchentlich bis 4 Stunden wöchentlich nach Ablauf von 6 Wochen
  • Regelmäßige medizinische Kontrolle parallel zur stufenweisen Wiedereingliederung; anlassbezogene Anpassung des Stufenplans an die individuellen Erfordernisse der erkrankten Lehrkraft
  • Ende der Wiedereingliederung: entweder durch Erfolg des Stufenplans oder Abbruch wegen Erfolglosigkeit
  • Wiederaufnahme der Unterrichtstätigkeit in vollem Umfang oder mit herabgesetzter Stundenzahl

Weitere wichtige Themen aus dem Schulalltag finden Sie in unserem Fachinformationsdienst „Schulleitung intern“. Informieren Sie sich kompakt über:  die Schulentwicklung, -organisation und -verwaltung, Evaluation, Motivation, Kollegium, Pädagogik, Zusammenarbeit mit Eltern und externen Partnern, Recht u.v.m.


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