Seit Schülergenerationen taucht jedes Jahr aufs Neue im Sommer an heißen Tagen der Wunsch nach Hitzefrei auf. Hohe Temperaturen, womöglich gepaart mit hoher Luftfeuchtigkeit, belasten den Körper und die Leistungsfähigkeit. Steht eine Hitzewelle bevor oder leiden Sie unter hochsommerlichen Temperaturen, können Sie unter nachfolgenden Voraussetzungen Hitzefrei geben.
Seit Ende Juni 2017 liegt das große Azorenhoch über dem Atlantik. Es bewegt sich auf Mitteleuropa zu und Temperaturen von bis zu 40 °C sind vorhergesagt. Lehrkräfte und Elternvertreter fragen bei Schulleiterin Sigrid Möller nach, ob am 5. Juli 2017 Hitzefrei gegeben werden kann. An diesem Tag soll die Mittagstemperatur 37 °C im Schatten erreichen.
Hitzefrei und extreme Witterungsverhältnisse sind in den jeweiligen Erlassen der Schulministerien geregelt. Voraussetzung für Hitzefrei ist es, dass der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt wird (vgl. Nr. 4.5. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 29.05.2015, 12-52 Nr. 1). Es muss eine Raumtemperatur in der Schule von mehr als 27 °C gemessen werden.
Die Schulleitung entscheidet, ob sie den Schülern dann Hitzefrei gewährt oder nicht. Hitzefrei kann nur Schülern in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I gegeben werden. Schüler der Sekundarstufe II bekommen kein Hitzefrei.
Leiden Sie unter sommerlichen Temperaturen, bitten Sie Ihren Hausmeister, die Entwicklung der Raumtemperatur im Schulgebäude zu beobachten und Sie hierüber zu informieren. Diese Aspekte müssen Sie beachten.
Hitzefrei erfreut Schüler, Eltern eher weniger. Letztlich bleibt es Ihrer Entscheidung als Schulleiter überlassen, ob Sie eine Unterrichtsbefreiung gewähren.
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