Ausflug zur Eisbahn: Tipps für ein Eisvergnügen ohne Haftungsrisiken

29.10.2019

Praxisbeispiel: Die Klasse 8a plant einen Ausflug zur traditionellen Saison-Eisbahn, die von Mitte Januar bis Mitte Februar 2016 auf dem ehemaligen Industriegelände in Neustadt aufgebaut wird. Klassenlehrerin Susanne Bauer hat 3 Kleingruppen zum Eislaufen angemeldet. Sportlehrer Jonas Wagner führt die Schüler in die Technik des Eislaufens ein und lässt sie Hand in Hand ihre ersten Gleitversuche machen. Alle haben viel Freude bei ihren unsicheren Versuchen.

Als Lina und Sarah einen Lachanfall bekommen, können sie sich kaum noch auf den Beinen halten. Lina verliert das Gleichgewicht und zieht Sarah mit zu Boden. Dabei fällt diese so ungeschickt, dass sie sich an den scharfen Kufen von Sarahs Schlittschuh die linke Hand aufschneidet. Klassenlehrerin Susanne Bauer berät sich mit Jonas Wagner, ob die Eisbahn nicht besondere Sicherheitsvorkehrungen für absolute Anfänger treffen muss und ob die Betreiber der Eisbahn für die Verletzung aufkommen müssen.

In zahlreichen Städten gibt es in den Wintermonaten eine künstliche Eisbahn, die zum Schlittschuhlaufen oder Eisstockschießen einlädt. Eine schöne sportliche Abwechslung auch für Schulklassen, denn schließlich kann nicht jeder zum Eislaufen an das Rockefeller-Center in New York fahren. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über das Haftungsrisiko, falls sich Ungeübte auf der Eisbahn verletzen sollten.

Einverständniserklärung der Eltern zur Vermeidung von Haftungsrisiken

Wenn sich Ihre Lehrkräfte mit ihren Schülern im Rahmen einer schulischen Veranstaltung auf eine Eisbahn begeben, sind Ihre Lehrkräfte zur erhöhten Aufsichtsführung verpflichtet. Sie benötigen des Weiteren die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern sowie eine sorgfältige Planung und Organisation des Besuchs einer Schlittschuhbahn. Die Klassenleitung trägt die Durchführungsverantwortung, während die Schulleitung die Organisationsverantwortung trägt.

5 Tipps um Haftungsrisiken auf der Eisbahn auszuschließen

In Ihrem Kollegium sollten Sie Haftungs- und Sicherheitsfragen erörtern, bevor Ihre Klassen zu Exkursionen mit erhöhtem Risiko wie zum Eislaufen aufbrechen. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps.

1. Tipp: Lassen Sie den Besuch der Eisbahn sorgfältig vorbereiten

Als Schulleiter sollten Sie Ihren Klassenleitungen empfehlen, ihr Vorhaben sowohl den Schülern als auch den Eltern im Rahmen eines Elternabends vorzustellen. Die Eltern müssen genau wissen, worum es geht. Bei Ausflügen mit erhöhtem Risiko, wie im Beispiel zu einer Eisbahn, müssen Sie die Eltern besonders sorgfältig informieren. Wenn die Eltern nicht genau wissen, welches Risiko auf ihre Kinder zukommt, kann die schriftliche Einverständniserklärung hinfällig werden.

Tipp für die Praxis: Klären Sie besser offen und ohne Vorbehalte über die Risiken des Eislaufens auf, bevor Sie riskieren, dass Eltern nachträglich erklären, dass sie nicht wussten, wofür sie ihr Einverständnis erklärt haben. Bestehen Sie deshalb in jedem Fall auf einem schriftlichen Einverständnis.

2. Tipp: Stellen Sie mindestens 2 Begleitpersonen für den Ausflug zur Eisbahn ab

Eine Klasse allein mit einer Lehrkraft zur Eisbahn fahren zu lassen könnte mit Ihrer Organisationsverantwortung kollidieren. Bitten Sie deshalb Ihre Klassenleitungen, mindestens 2 Begleitpersonen einzuplanen. Das bedeutet konkret, dass die Klassenleitung sowie eine weitere Person mitfahren sollten. Am besten sollte jemand mit Erfahrung im Eislaufen dabei sein.

3. Tipp: Das Ersthelferset gehört in den Rucksack

Die verantwortliche Klassenleitung sollte auf jeden Fall Sanitätsmaterial mitnehmen. Auch wenn Sie davon ausgehen können, dass die Eisbahn
über entsprechendes Material verfügt, so bietet es sich in jedem Fall an, kleine Verletzungen unmittelbar vor Ort selbst versorgen zu können. Das Erste-Hilfe-Set sollte deshalb im Ausflugsrucksack der Klassenleitung oder des Begleiters mitgeführt werden.

4. Tipp: Die gesetzliche Unfallversicherung sichert das Verletzungsrisiko ab

Solange es sich nicht um eine private Veranstaltung handelt, sind schulische Ausflüge auf Eisbahnen über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Machen Sie sich deshalb keine
Sorgen, dass für den Fall einer Verletzung oder eines Unfalls Ihr Schüler oder auch eine Begleitperson auf dem Schaden sitzenbleibt. Dies ist in jedem Fall abgesichert, solange die begleitenden Lehrkräfte ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrnehmen. Eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht könnte dazu
führen, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei den verantwortlichen Lehrkräften Regress nimmt.
Praxistipp:  Der verletzte Schüler erhält in jedem Fall Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Von einem Regress merkt der Betroffene in der Regel nichts.
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5. Tipp: Auch der Betreiber der Eisbahn kann haften

Sollte sich im Nachgang eines Unfalls herausstellen, dass der verantwortliche Betreiber der Eisbahn bei der Konstruktion, bezogen auf die Sicherheitsvorkehrungen wie Banden oder
bezogen auf die Eisfläche selbst, seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat, kann auch eine Haftung des Betreibers in Betracht kommen. Stürzt also z. B. ein Schüler nicht wie im Praxisbeispiel infolge eines Lachanfalls, sondern weil die Eisfläche nur mangelhaft präpariert ist und sich gefährliche Löcher in der Eisfläche befinden, kann dies genügen, um den Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht anzunehmen. Eine Haftung des Betreibers kommt in einem solchen Fall in Betracht.
 
Praxistipp: Sollten Schäden auf der Eisfläche vorhanden sein, die zum Stolpern und damit zum Sturz und Verletzungen bei Schülern oder Lehrkräften führen, machen Sie umgehend ein Foto mit einem mitgeführten Handy, um den Beweis zu sichern. Sie müssen sich nämlich für Gespräche mit der GUV wappnen.
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Fazit: Schlittschuhlaufen ist eine schöne sportliche Alternative für Ihre Schüler. Mit der richtigen Planung und Organisation minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko. Orientieren Sie sich an nachfolgender Checkliste.

Checkliste: Sichere Planung und Organisation von Ausflügen auf die Eisbahn

  • Das Eislaufen ist als schulische Veranstaltung angemeldet.
  • Sie haben die Eltern ausführlich über den Besuch der Eisbahn informiert.
  • Sie haben das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegen.
  • Sie haben pro Klasse mindestens 2 erwachsene Begleitpersonen organisiert.
  • Mindestens eine Begleitperson hat Erfahrung im Schlittschuhlaufen.
  • Sanitätsmaterial wird von den Begleitpersonen mitgeführt.
  • Ihre Gruppe ist beim Betreiber der Eisbahn angemeldet.
  • Für Anfänger sind gegebenenfalls Kurse vor Ort organisiert


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