Welche rechtlichen Maßnahmen sind bei Schulschwänzern möglich?

01.10.2019

Seit Jahren gibt es eine stetig wachsende Anzahl von Schülern, die sich dem Schulbesuch entziehen. Ob Problembezirk oder Villenviertel: Schulschwänzer und Schulverweigerer gibt es überall, und sie beschäftigen bundesweit Schulleitungen und Behörden. Welche konkreten Maßnahmen Sie ergreifen können, um diesem Phänomen zu begegnen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Praxisbeispiel: Anja aus der Klasse 9a verlässt jeden Morgen um 6:45 Uhr das Haus und geht zur Schulbushaltestelle. Sie nimmt den Bus in die Stadt, wo
die Gesamtschule Neustadt liegt. Statt in die Schule zu gehen, gönnt sie sich regelmäßig einen Kaffee am Kiosk des Busbahnhofs. Danach setzt sie sich auf eine Parkbank oder bummelt einfach durch die Gegend. Zur Schule geht sie nicht. Dies geht nun bereits seit 3 Wochen so. Klassenlehrer Bernd Lehmann bittet um Unterstützung bei Schulleiter Paul Sorgsam

Rechtlicher Hintergrund beim Schuleschwänzen

Unentschuldigtes Fehlen verstößt gegen die gesetzliche Schulpflicht, die in allen Landesschulgesetzen gleich geregelt ist. Die Schulpflichtverletzung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Zwangsmaßnahmen und Bußgeld geahndet werden kann. Eltern haben aufgrund der gesetzlich bestehenden Personensorge die Verpflichtung, auf die Teilnahme am Unterricht ihrer Kinder hinzuwirken.

Was bedeutet das Schuleschwänzen für Lehrer und Schulleiter?

Erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihren Lehrkräften Maßnahmen für ein einheitliches Vorgehen gegenüber Schulverweigerern. Orientieren Sie sich an der Schrittfolge im nebenstehend dargestellten Ablaufplan bei Schulabsenz.

Wenn Sie sich an Ihrer Schule über einen solchen Ablaufplan verständigt haben, ist ein einheitliches Vorgehen sichergestellt.

Überprüfungsverfahren durch den Schulleiter bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht

1. Kontrollieren Sie die Anwesenheit der Schüler

  • Anwesenheitskontrolle immer und regelmäßig zu Stundenbeginn und
  • Vermerk im Klassenbuch
  •  Anwesenheitskontrolle in allen Kursen und Lerngruppen

2. Halten Sie Unterrichtsversäumnisse schriftlich fest

  • 􀂄 Fachlehrer melden die Versäumnisse an den Klassenlehrer.
  • 􀂄 Versäumnisse werden gegenüber allen Lehrkräften in der Klasse transparent gemacht.
  • 􀂄 Fehlzeiten werden beim Schüler angesprochen.

3. Gehen Sie Fehlzeiten unverzüglich nach

  •  Rufen Sie sofort bei den Eltern/Erziehungsberechtigten an.
  •  Im 2. Schritt informieren Sie die Eltern schriftlich.
  •  Bitten Sie die Eltern um Stellungnahme.

4. Führen Sie ein Gespräch mit dem betroffenen Schüler

  •  Fragen Sie nach den Gründen für die Fehlzeiten.
  •  Fragen Sie nach Schulmüdigkeit und Schulschwänzen generell.
  • 􀂄 Fragen Sie nach der Einstellung des Schülers zum Unterricht und zur Schule.
  • 􀂄 Fragen Sie nach Problemen mit einzelnen Lehrkräften und Mitschülern.

5. Laden Sie bei wiederholtem Fehlen zu einem Analysegespräch ein

  • Laden Sie den betroffenen Schüler und die Eltern ein.
  •  Beziehen Sie Klassenlehrer, Fachlehrkräfte und Beratungslehrkräfte ein.
  • 􀂄 Ziehen Sie einen Mitarbeiter des Jugendamts hinzu.
  • 􀂄 Nehmen Sie selbst als Schulleiter an diesem Gespräch aktiv teil.

6. Beteiligen Sie bei erfolglosem Analysegespräch Schulamt und

  • Jugendamt offiziell
  • Beziehen Sie beide Fachbereiche in die Analyse mit ein.
  • Bitten Sie um Sondierung des häuslichen Umfelds des Schülers.

7. Bitten Sie den schulpsychologischen Dienst um Unterstützung

  •  Schildern Sie die bisher ergriffenen Maßnahmen.

8. Fertigen Sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige (z. B. § 176 Schulgesetz Niedersachsen) gegen den betroffenen Schüler und/oder seine Eltern

  • 􀂄 Scheuen Sie sich nicht, diese Anzeigen zu wiederholen.
  • 􀂄 Bitten Sie um Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
  •  Wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde:
    – Das Amtsgericht (Jugendstrafgericht) kann die Geldbuße in Arbeitsleistungsanordnung umwandeln.
    – Das Amtsgericht kann im Zweifel auch Jugendarrest verhängen.

9. Organisieren Sie eine „Helferkonferenz“

Diese Konferenz soll Nachsorgecharakter haben unter Beteiligung von Schule 􀂄 Jugendamt 􀂄 Beratungsstellen 􀂄 Agentur für Arbeit etc.


Das sagen Ihre Kollegen:


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