Gerade in Zeiten der Flüchtlingskrise wird in den sozialen Netzwerken gehetzt, was das Zeug hält. Hitler-Vergleiche werden gezogen, Morddrohungen öffentlich ausgesprochen oder falsche Tatsachen behauptet. Viele Kommentare übertreten dabei die Grenze des guten Geschmacks und der im Grundgesetz verankerten freien Meinungsäußerung. Im Fall von Volksverhetzung drohen allerdings hohe Strafen.
Wer durch seine Timeline bei Facebook & Co. scrollt, bekommt schnell das Gefühl, dass hier die Meinungen veröffentlicht werden, die man in der realen Öffentlichkeit niemals kundtun würde. Aber auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Volksverhetzung wird hier immer strenger verfolgt und auch Ihren Schülern können hohe Strafen drohen, wenn sie solche Beiträge ins Netz stellen.
Von Volksverhetzung wird gesprochen, wenn sich Menschen gezielt eine Personengruppe aussuchen, gegen die sie fortan on- oder offline vorgehen. Sobald die öffentlichen Posts die ausgewählte Personengruppe beleidigen, zum Hass aufrufen oder andere zu Gewalttaten aufrufen, ist dieser Tatbestand erfüllt.
In § 130 StGB weist der Gesetzgeber zudem darauf hin, dass für den Tatbestand der Volksverhetzung die Menschenwürde verletzt werden muss. Um diese Aussage zu konkretisieren, gab das Bundesverfassungsgericht 2010 bekannt: „Ein Angriff auf die Menschenwürde ist dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird.“
Einige Jugendliche sind der Meinung, dass sie sich im Internet mehr erlauben dürfen als offline. Die Bundesbehörden gehen allerdings inzwischen strenger gegen Verfehlungen in den sozialen Netzwerken vor. On- wie offline gilt laut § 130 StGB eine Strafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren für Personen, die volksverhetzende Beiträge in die Welt hinaustragen. Des Weiteren werden regelmäßig Geldstrafen für den Straftatbestand der Volksverhetzung verhängt.
Die Stiftung Warentest hat passend zu diesem Thema im Mai 2016 einen Facebook-Beitrag gepostet. In dem Beitrag, den Sie unter tinyurl.com/FBVolksverhetzung abrufen können, geht das Verbrauchermagazin gezielt auf Volksverhetzung im Internet ein.
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