Volksverhetzung in sozialen Netzwerken

07.09.2017

Gerade in Zeiten der Flüchtlingskrise wird in den sozialen Netzwerken gehetzt, was das Zeug hält. Hitler-Vergleiche werden gezogen, Morddrohungen öffentlich ausgesprochen oder falsche Tatsachen behauptet. Viele Kommentare übertreten dabei die Grenze des guten Geschmacks und der im Grundgesetz verankerten freien Meinungsäußerung. Im Fall von Volksverhetzung drohen allerdings hohe Strafen.

Wer durch seine Timeline bei Facebook & Co. scrollt, bekommt schnell das Gefühl, dass hier die Meinungen veröffentlicht werden, die man in der realen Öffentlichkeit niemals kundtun würde. Aber auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Volksverhetzung wird hier immer strenger verfolgt und auch Ihren Schülern können hohe Strafen drohen, wenn sie solche Beiträge ins Netz stellen.

Was ist Volksverhetzung?

Von Volksverhetzung wird gesprochen, wenn sich Menschen gezielt eine Personengruppe aussuchen, gegen die sie fortan on- oder offline vorgehen. Sobald die öffentlichen Posts die ausgewählte Personengruppe beleidigen, zum Hass aufrufen oder andere zu Gewalttaten aufrufen, ist dieser Tatbestand erfüllt.

In § 130 StGB weist der Gesetzgeber zudem darauf hin, dass für den Tatbestand der Volksverhetzung die Menschenwürde verletzt werden muss. Um diese Aussage zu konkretisieren, gab das Bundesverfassungsgericht 2010 bekannt: „Ein Angriff auf die Menschenwürde ist dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird.“

Diese Strafen drohen bei Volksverhetzung

Einige Jugendliche sind der Meinung, dass sie sich im Internet mehr erlauben dürfen als offline. Die Bundesbehörden gehen allerdings inzwischen strenger gegen Verfehlungen in den sozialen Netzwerken vor. On- wie offline gilt laut § 130 StGB eine Strafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren für Personen, die volksverhetzende Beiträge in die Welt hinaustragen. Des Weiteren werden regelmäßig Geldstrafen für den Straftatbestand der Volksverhetzung verhängt.

Stiftung Warentest veröffentlicht Tipps gegen Volksverhetzung

Die Stiftung Warentest hat passend zu diesem Thema im Mai 2016 einen Facebook-Beitrag gepostet. In dem Beitrag, den Sie unter tinyurl.com/FBVolksverhetzung abrufen können, geht das Verbrauchermagazin gezielt auf Volksverhetzung im Internet ein.


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Schulrecht: Lehrer kann Schulbuchkosten verlangen

23. Juni 2016

Stellt die Schule ein bestimmtes Mathematikbuch nicht, darf der Lehrer Kostenerstattung vom Arbeitgeber verlangen.   Lehrer beantragte Erstattung der Schulbuchkosten Ein Lehrer an einer Hauptschule unterrichtete im Schuljahr... Den kompletten Fall können Sie hier nachlesen

Nebenjobs von Lehrkräften – was dürfen Sie genehmigen und was nicht?

19. April 2017

Nachhilfeinstitute erleben einen noch nie dagewesenen Boom. Oft ist die Nachfrage je nach Region größer als das Angebot. Aus diesem Grund werden immer mehr Fachkräfte auch für diesen durchaus lukrativen privaten Bildungssektor... Erfahren Sie hier in vier Schritten, was Sie genehmigen dürfen und was nicht.

Welche rechtlichen Maßnahmen sind bei Schulschwänzern möglich?

1. Oktober 2019

Seit Jahren gibt es eine stetig wachsende Anzahl von Schülern, die sich dem Schulbesuch entziehen. Ob Problembezirk oder Villenviertel: Schulschwänzer und Schulverweigerer gibt es überall, und sie beschäftigen... So gehen Sie rechtlich gegen Schulschwänzer vor




Verlag PROSchule

Service: +49 (0) 228-95 50 130
E-Mail: info@schulleiter.de

© 2019, VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft
Hinweis: Selbstverständlich können Sie unsere kostenlosen Sonder-Reports auch ohne einen E-Mail-Newsletter anfordern. Schreiben Sie uns dafür einfach eine kurze Email. Wenn Sie den schnellsten Weg beibehalten wollen gilt wie immer unser Versprechen: Alle ausgewiesenen Sonder-Reporte sind zu 100% kostenlos und jeden Newsletter können Sie sofort am Ende des Newsletters wieder abbestellen.