Täglich sehen Sie die Bilder in der Presse von Menschen, die ihre Heimat verlassen auf der Flucht vor Krieg, Terror oder Unruhen. Auch solche, die wegen der Zustände in ihrem eigenen Land wirtschaftlich keine Perspektive für sich und ihre Familien sehen, suchen Zuflucht in Deutschland. Viele Kinder machen sich mit auf den Weg, die dann in die staatlichen Bildungseinrichtungen aufgenommen werden. In dieser Massivität ist dies eine völlig neue Situation für Sie als Schulleiter. Wie Sie auf diese Herausforderung richtig reagieren, erfahren Sie in diesem Beitrag. Das sollten Sie zu Flüchtlingskindern in der Schule wissen
Sie und Ihre Lehrkräfte kommen im täglichen Umgang mit den Schülern oftmals nicht daran vorbei, Schüler zu berühren, am Arm zu nehmen oder auch einmal festzuhalten. Die Grenze zur Strafbarkeit im Sinne eines Übergriffs ist häufig fließend und nicht immer einfach für Sie zu ziehen. Schnell steht die Frage nach einer persönlichen Haftung von Lehrkräften im Raum. Anfassen & Festhalten von Schülern - Das sollten Sie beachten!
Winterzeit ist Erkältungszeit, Anlass für zahlreiche Krankmeldungen von Schülern. Treffen Sie klare Regelungen für den Fall, dass ein Schüler nicht zur Schule kommen kann. Kommunizieren Sie diese Regeln bei den Elternabenden und im Elternbrief zu Schuljahresbeginn und jederzeit abrufbar auf Ihrer Internetseite. Dies erleichtert Ihnen den Umgang mit nicht entschuldigten Fehlzeiten. So handeln Sie bei Ärger mit Attesten bei Abwesenheit.
Eltern können keine Kostenerstattung für Taschenrechner im Unterricht verlangen. Das komplette Urteil finden Sie hier. Taschenrechner müssen von Eltern bezahlt werden
Schneefall, Eisregen oder witterungsbedingte Beeinträchtigungen im Straßenverkehr sind schwer kalkulierbar. Ausfälle von Bussen oder Verspätungen, die Schüler und auch Lehrer betreffen, können im Einzelfall einen verspäteten Dienstantritt rechtfertigen. Kommt es allerdings öfter zu Verspätungen, können und dürfen diese nicht mit der Winterwitterung gerechtfertigt werden. So gehen Sie mit Kollegen um, die wegen Schnee ständig zu spät kommen
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) führt eher ein „Mauerblümchendasein“. Aber viele Vorgesetzte und Arbeitgeber wissen gar nicht, dass bereits seit 2004 dieses Verfahren vorgeschrieben ist! Worauf Sie als Schulleiter achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Das sind Ihre Pflichten, wenn eine Lehrkraft länger krank ist
Seit Jahren gibt es eine stetig wachsende Anzahl von Schülern, die sich dem Schulbesuch entziehen. Ob Problembezirk oder Villenviertel: Schulschwänzer und Schulverweigerer gibt es überall, und sie beschäftigen bundesweit Schulleitungen und Behörden. Welche konkreten Maßnahmen Sie ergreifen können, um diesem Phänomen zu begegnen, erfahren Sie in diesem Beitrag. So gehen Sie rechtlich gegen Schulschwänzer vor
Lehrkräfte sind ebenso wie die Eltern schulpflichtiger Kinder häufig nicht glücklich damit, dass sie Urlaub innerhalb der teuersten Reisezeit, nämlich der Schulferien, nehmen müssen. Immer wieder gibt es deshalb den Vorstoß von Kollegen, auch außerhalb der Schulferien, und damit in einer weitaus günstigeren Reisezeit, Urlaub zu nehmen. Ob und inwieweit dies möglich ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. Urlaub außerhalb der Schulferien – Unter welchen Bedingungen das möglich?
Gerade Eltern von Grundschulkindern, die die gelebte Praxis aus den Kitas noch sehr präsent haben, organisieren Sammelaktionen, um der Klassenlehrerin in der Grundschule ein Geburtstagsgeschenk zu kaufen. Die Eltern wollen damit meistens nicht nur gratulieren, sondern sich auch für die engagierte Arbeit der Klassenlehrer erkenntlich zeigen. Was an Geburtstagsgeschenken zulässig ist und was Ihre Lehrkräfte nicht annehmen dürfen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Darum sollten Sie keine Geschenke annehmen
Vorbei sind die Zeiten der kleinen roten Notenbüchlein, die der Lehrer zum Unterrichtsbeginn oder -ende zückt, um Noten zu geben. Programme für Tablets und PCs haben herkömmliche Methoden verdrängt. Hat die bewährte Notengebung also ausgedient? Gesetze: Das müssen Sie über die elektronische Schulnotenverwaltung wissen
Für Ihre Lehrkräfte kann eine Nachhilfetätigkeit ein lukrativer Hinzuverdienst sein. Doch an welche Regeln müssen Sie sich halten und was ist erlaubt? Nebenjobs von Lehrern – ist das erlaubt?
Ausfälle von Bussen oder Verspätungen, die nicht nur Schüler betreffen, sondern auch Ihre Lehrkräfte, können im Einzelfall einen verspäteten Dienstantritt rechtfertigen. Kommt es allerdings öfter zu Verspätungen, können und dürfen diese nicht mit der Winterwitterung gerechtfertigt werden. So gehen Sie gegen Zuspätkommen vor.
Haben Ihre Schüler schon alle einen Platz für ihr Betriebspraktikum? Wenn nicht, wird es höchste Zeit. Wichtige Dinge müssen Sie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz Ihrer Schüler vorab klären. So sorgen Sie für den rechtlichen Schutz Ihrer Schüler beim Betriebspraktikum.
Gut erhaltene Kinderbücher, Bobby-Cars oder Feuerwehrautos für das Weihnachtsfest sind ebenso beliebte Schnäppchen wie gut erhaltene Winterjacken, Pullis, Mützen und Schals. Der Herbstbasar Ihres Fördervereins macht das möglich. Was Sie aus rechtlicher Sicht beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag. Das müssen Sie aus rechtlicher Sicht bei einem Herbstbasar beachten.
Der Leistungsdruck auf Schüler nimmt stetig zu, sei es in der Grundschule oder in der weiterführenden Schule. Grund genug, neben dem Schulbesuch auch Nachhilfe in Anspruch zu nehmen. Für Ihre Lehrkräfte kann die Nachhilfetätigkeit zudem ein lukrativer Hinzuverdienst sein. Das sind die Voraussetzungen für eine rechtssichere Nebentätigkeit als Nachhilfe.
Ein Burger im Fastfood-Laden um die Ecke oder ein Nickerchen in der Sonne im nahen Stadtpark ist vielen Schülern lieber, als Englischvokabeln zu pauken oder Matheformeln zu lernen. Das Phänomen „Schulschwänzen“ kennen Sie nicht nur in sozial problematischen Stadtteilen, sondern auch in Hamburg-Blankenese oder München-Grünwald. Appelle zur Einhaltung der Schulpflicht treffen bei Schülern oft auf taube Ohren. Wie Sie allerdings die Eltern in die Pflicht nehmen können, erfahren Sie in diesem Beitrag. So gehen Sie gegen Schulschwänzer vor
Steht eine Hitzewelle bevor oder leidet die ganze Schule unter hochsommerlichen Temperaturen, können Sie unter speziellen Voraussetzungen hitzefrei geben. Dabei müssen Sie jedoch einiges beachten. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie hitzefrei geben?
Eine Auszeit vom Schulalltag – Haben Sie nicht auch schon einmal darüber nachgedacht? Eine Auszeit, um sich mehr um private Dinge kümmern zu können oder ferne Länder in einer Lebensphase zu bereisen, in der Sie gesundheitlich und geistig noch vollständig fit sind. Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier. Steht Ihnen als Schulleiter ein Sabbatjahr zu?
Kein Medium ist heutzutage schneller als das Internet. So verbreiten sich leider auch in Windeseile ärgerliche Postings und Stellungnahmen von Eltern über Ihre Schule. Was Sie bei einem Shitstorm auf Facebook tun können, erfahren Sie in unserem neusten Beitrag. So handeln Sie richtig bei einem Shitstorm in sozialen Netzwerken
Gerade in Zeiten der Flüchtlingskrise wird in den sozialen Netzwerken gehetzt, was das Zeug hält. Hitler-Vergleiche werden gezogen, Morddrohungen öffentlich ausgesprochen oder falsche Tatsachen behauptet. Viele Kommentare übertreten dabei die Grenze des guten Geschmacks und der im Grundgesetz verankerten freien Meinungsäußerung. Im Fall von Volksverhetzung drohen allerdings hohe Strafen. So informieren Sie Schüler und Lehrpersonal richtig über Volksverhetzung in sozialen Netzwerken
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