Diabetiker in der Schule – so gehen Sie rechtlich richtig mit diesen Schülern um

19.04.2018

Immer häufiger erkranken Kinder und Jugendliche an Diabetes. Dadurch wird meistens eine Dauermedikation erforderlich. Dies stellt Schulen vor immer größere Herausforderungen. Denn: Eine Diabeteserkrankung hindert einen Schüler nicht daran, die Schule seiner Wahl zu besuchen. Was Sie aus rechtlicher Sicht im Umgang mit einem diabeteskranken Schüler wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Beispiel aus dem Schulalltag: Moritz hat Diabetes

Moritz besucht die Klasse 5a eines Tübinger Gymnasiums. Schon als Kleinkind hat er eine schwere Diabetes entwickelt. Während er zunächst eine Förderschule besuchen sollte, haben die Eltern die Aufnahme im Gymnasium durchgesetzt. Moritz Eltern wünschen nun von Schulleiter Werner Altmann, dass sich aus dem Kollegium eine Lehrkraft bereit erklärt, Moritz regelmäßig Insulin zu verabreichen. Werner Altmann äußert Skepsis gegenüber den Eltern von Moritz.

Rechtlicher Hintergrund zu Diabetes in der Schule

Ein an Diabetes erkrankter Schüler hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Aufnahme in eine Schule seiner Begabung (vgl. z. B. Hinweise in der Verwaltungsvorschrift zur Verabreichung von Medikamenten des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 4. Februar 2013). Das bedeutet konkret, dass für Diabetiker der Besuch der Regelschule vorgesehen ist. Dies entspricht auch der UN-Behindertenrechtskonvention, die von Deutschland ratifiziert wurde. Die Schule muss deshalb die Rahmenbedingungen für Schulbesuch und Behandlung eines an Diabetes leidenden Schülers darstellen.

Das ist zu tun:

Zeigen Sie Eltern die Grenzen der Behandlungsmöglichkeit auf. Geben Sie Lehrkräften eine Orientierungshilfe zum Umgang mit Diabetikern. Orientieren Sie sich an nachfolgender Schritt-für-Schritt-Anleitung.

  1. Schritt: Reden Sie Klartext mit Eltern und Lehrkräften

Stellen Sie klar, dass eine ständige medizinische Versorgung von Diabetikern keine Aufgabe der Schule ist. Zwar kann die Schule freiwillig auch eine ständige medizinische Versorgung übernehmen. Das sollte aber die Ausnahme bleiben.

  1. Schritt: Informieren Sie alle Lehrkräfte

Sobald Sie einen Schüler mit Diabetes aufgenommen haben, müssen Sie alle Lehrkräfte hierüber informieren. Die Besonderheit, dass ein Schüler jederzeit durch Unterzuckerung oder Überzuckerung kollabieren kann, sollte jedem Mitglied des Kollegiums bewusst werden. Anzeichen sind: Schwitzen, Blässe, Zittern oder Müdigkeit des Schülers.

  1. Schritt: Informieren Sie die Mitschüler

Für einen Schüler mit Diabetes ist die gegenseitige Rücksichtnahme von besonderer Bedeutung. Dies gilt nicht nur für Lehrkräfte, sondern vor allem für alle Mitschüler. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Mitschülern zu erklären, wie krank der Diabetiker wirklich ist.

  1. Schritt: Klären Sie mit den Eltern die Bedienung der Insulinpumpe

Da keiner Lehrkraft rechtlich verpflichtend zugemutet werden kann, gegen deren Willen den Diabetiker zu behandeln, müssen Sie dies mit den Eltern klären. Eine Lehrkraft muss weder Blut mittels Stechhilfe abnehmen noch die Insulinpumpe bedienen. Wer dies freiwillig tut, sollte entsprechend fortgebildet sein.

Mit den Eltern sollten Sie deshalb ganz klar regeln, wer die Insulinpumpe sachgemäß bedient: der Schüler selbst, die Eltern, die hierzu in die Schule kommen, oder ein ambulanter Pflegedienst im Rahmen der Behandlungspflege.

  1. Schritt: Legen Sie eine Person fest

Es ist Ihre Aufgabe als Schulleiter festzulegen, wer tatsächlich für die Verabreichung eines Medikaments im Einzelfall zuständig ist. Dies setzt voraus, dass Sie genügend freiwillige und fortgebildete Lehrkräfte haben. Des Weiteren müssen Sie für den Verhinderungsfall eine Vertretung bestimmen. Ratsam kann es sein, nicht nur 2 Lehrkräfte, sondern eine Art 2-Schicht-System einzuführen.

Mein Fazit zu Diabetikern in der Schule:

Diabetiker in der Schule stellen Sie vor große Herausforderungen. Gleichwohl können solche Maßnahmen auch von Lehrern übernommen werden. Allerdings nur dann, wenn die Eltern als medizinische Laien diese ebenfalls übernehmen könnten. Ist der Schüler alt genug, sollten Sie Schritt für Schritt darauf drängen, dass dieser seine eigene Medikation übernimmt.


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Aufsichtsregelung bei Freistunden

7. November 2011

Plötzlicher Unterrichtsausfall oder geplante Freistunden sind bei Schülern stets beliebt. Für Sie und Ihre Kollegen sind Unterbrechungen des Unterrichtsablaufs durch Freistunden häufig jedoch ein Albtraum. Je jünger die... Mehr erfahren

Schüler beschädigen Tablets – so sieht die Haftung aus

3. April 2019

Die papierlose Schule ist ebenso wie das papierlose Büro eine nicht mehr aufzuhaltende Entwicklung. Viele Schulen arbeiten dabei schon jetzt ganz modern mit leistungsstarken Tablet-PCs. Diese kostspieligen Geräte sind jedoch... Wer haftet, wenn ein Schüler das Schul-Tablett beschädigt?

Hitzewelle – ab wann Sie tatsächlich hitzefrei geben dürfen

10. Juli 2018

Seit Schülergenerationen taucht jedes Jahr aufs Neue im Sommer an heißen Tagen der Wunsch nach Hitzefrei auf. Hohe Temperaturen, womöglich gepaart mit hoher Luftfeuchtigkeit, belasten den Körper und die Leistungsfähigkeit.... Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie hitzefrei geben?




Verlag PROSchule

Service: +49 (0) 228-95 50 130
E-Mail: info@schulleiter.de

© 2019, VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft
Hinweis: Selbstverständlich können Sie unsere kostenlosen Sonder-Reports auch ohne einen E-Mail-Newsletter anfordern. Schreiben Sie uns dafür einfach eine kurze Email. Wenn Sie den schnellsten Weg beibehalten wollen gilt wie immer unser Versprechen: Alle ausgewiesenen Sonder-Reporte sind zu 100% kostenlos und jeden Newsletter können Sie sofort am Ende des Newsletters wieder abbestellen.