Im Jahr 2014 haben Jugendämter bundesweit 107.000 Fälle möglicher Kindeswohlgefährdung überprüft. Ein häufiger Anlass ist der Verdacht auf Vernachlässigung. Oftmals kommen die Hinweise von Lehrern, denn sie erleben recht deutlich, ob ein Kind verantwortungsvoll umsorgt oder aber mangelhaft versorgt wird.
Insbesondere wenn Ihre Schule in einem Einzugsgebiet liegt, in dem viele benachteiligte Familien wohnen, thematisieren Sie die Erkennungsmerkmale von Vernachlässigung und das Vorgehen zum Schutz des Kindes in einer pädagogischen Konferenz. Stehen Sie darüber hinaus für eine Lehrkraft, die einen Verdachtsfall in ihrer Klasse hat, als wichtigster Ansprechpartner und für Entscheidungen zur Verfügung.
1. Schritt: Beraten Sie die Eltern
Ansprechpartner bei physischen und schulischen Auffälligkeiten sind die Eltern bzw. derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt. Führen Sie ausführliche Beratungsgespräche durch. Sorgen Sie z. B. über das Mitteilungsheft für eine kontinuierliche Rückmeldung über die Umsetzung der Vereinbarungen.
2. Schritt: Empfehlen Sie Unterstützung durch das Jugendamt
Stellen Sie fest, dass Ihre Bemühungen keinerlei Wirkung haben, oder müssen Sie aufgrund von sicheren Informationen von einer starken Belastung der Familie durch Bildungsferne, Alkohol- oder Drogenkonsum ausgehen, empfehlen Sie den Eltern, sich an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) beim Jugendamt zu wenden und sich dort Hilfe zu holen.
3. Schritt: Informieren Sie das Jugendamt
Lehnen die Eltern dies ab, oder stellen Sie auch weiterhin keine Verbesserung der Situation fest, können auch Sie die Beratung des ASD in Anspruch nehmen. Sehen Sie das Kindswohl als deutlich gefährdet an, teilen Sie dem ASD Ihre Beobachtungen und Ihre Bedenken mit. Diesen Kontakt zum ASD stellt der Schulleiter als Behördenvertreter her. Konkrete Informationen können dann von der Lehrkraft geliefert und mit dem ASD ausgetauscht werden.
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