Wer sein Kind zur Schule fährt, kann das nicht steuerlich absetzen

07.11.2014

Zu den Kosten der Schulausbildung gehören auch Fahrtaufwendungen. 

Der Fall

Die Kläger haben einen Wohnsitz ohne Anbindungen an das öffentliche Nahverkehrsnetz. Aus diesem Grund wurden die Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht. Dies haben die Kläger in der Einkommensteuererklärung mit 1.560 € als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Der Vater gab an, an 130 Tagen jeweils 4 Fahrten täglich zwischen Schule und Elternhaus zurückgelegt zu haben. Das Finanzamt lehnte die steuerliche Berücksichtigung der Kosten ab. Die Klage hiergegen blieb ohne Erfolg.

Urteilsbegründung

Fahrtaufwendungen für die Kinder zur Schule seien typische Aufwendungen der Lebensführung. Dies könne nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Anwendungsbereichs nach dem Einkommensteuergesetz angesehen werden. Die Fahrten zwischen Schule und Elternhaus gehörten zur Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern. Sie könnten deshalb nicht als außergewöhnliche Belastungen anzusehen sein, da sie nicht außerhalb des Üblichen lägen. Kosten für den Schulbesuch fielen bei allen Eltern schulpflichtiger Kinder an. Sie seien deshalb schon dem Grunde nach nicht außergewöhnlich. Aus Zeit- und Sicherheitsgründen sei es nicht unüblich, dass Kinder in die Schule gefahren würden (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.06.2011, Aktenzeichen: 2 K 1885/10).

 

Unser Kommentar:

Klare Worte der Finanzrichter: „Taxi Mama“ bleibt damit eine Privatangelegenheit, wie auch der Weg zur Schule.


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Osterferien – ein vorgezogener Ferienstart kann für Eltern teuer werden

28. März 2019

Mehrere hundert Euro an Urlaubskosten lassen sich sparen, wenn Eltern mit ihren Kindern zur Ferienzeit einige Tage früher starten. Eine Umfrage der Deutschen Presseagentur (dpa) im Sommer 2017 hat ergeben, dass die Schulbehörden... Diese Strafen drohen bei Ferienverlängerung

3 Tipps, wie Sie Beschwerden gegen Halbjahresnoten abwehren

23. Januar 2019

Halbjahreszeugnisse gewinnen zunehmend an Bedeutung, da diese Zeugnisse für die Bewerbungen für die weiterführenden Schulen oder auch für einen Ausbildungsplatz herangezogen werden. Beschwerden gegen Halbjahreszeugnisse sind... 3 Tipps, wie Sie Beschwerden gegen Halbjahresnoten abwehren

Elternsprechtag: Vorsicht bei diesen 3 Fallen

22. Mai 2019

Jeder Schüler hat Stärken und Schwächen. Ein guter Lehrer weiß das. Daher beleuchtet er im Beratungsgespräch beide Seiten der Leistungsmedaille. So vermitteln Sie Ihren Lehrkräften die richtige Einstellung. Viele Schulen... Wie Sie die 3 häufigsten Fallen im Elterngespräch professionell umgehen




Verlag PROSchule

Service: +49 (0) 228-95 50 130
E-Mail: info@schulleiter.de

© 2019, VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft
Hinweis: Selbstverständlich können Sie unsere kostenlosen Sonder-Reports auch ohne einen E-Mail-Newsletter anfordern. Schreiben Sie uns dafür einfach eine kurze Email. Wenn Sie den schnellsten Weg beibehalten wollen gilt wie immer unser Versprechen: Alle ausgewiesenen Sonder-Reporte sind zu 100% kostenlos und jeden Newsletter können Sie sofort am Ende des Newsletters wieder abbestellen.