Klassenfahrt – so stellen Sie die Bezahlung sicher

17.05.2018

Wer von Ihnen kennt sie nicht, die leidige Diskussion um Kosten und Bezahlung von Klassenfahrten. Manche Eltern wollen ihre Kinder aus Kostengründen gar nicht mitfahren lassen. Schließlich gibt es auch noch diejenigen, die ihre Kinder zwar anmelden und eine Anzahlung leisten, dann aber mit dem Rest säumig bleiben. Wichtige Tipps hierzu erfahren Sie in diesem Beitrag.

Beispiel aus dem Schulalltag: Timos Eltern zahlen nur 100 €

Die Klassen 5a und b der Goethe-Realschule in Frankfurt sollen in der Woche vor den Osterferien auf Klassenfahrt gehen. Geplant ist eine 3-tägige Fahrt auf die Nordseeinsel Amrum, wo das Wattenmeer und die Gezeiten erkundet werden sollen. Die Kosten für die Reise belaufen sich mit Bahnfahrt, Fähre, Unterkunft und Exkursionen auf 250 € pro Schüler.

Die Klassenlehrer lassen sich zu Beginn der Fahrt 100 € Anzahlung auf ein eigens eingerichtetes Konto überweisen. Der Rest soll spätestens bis zum 01. März 2018 gezahlt werden. Eine Kontrolle der Zahlungseingänge durch die Klassenlehrer Ende März ergibt, dass die Eltern von Timo Müller die restlichen 150 € nicht bezahlt haben.

Rechtlicher Hintergrund zur Bezahlung von Klassenfahrten

Bei einer verbindlichen Anmeldung für eine Klassenfahrt entsteht auch eine Kostentragungspflicht. Die verbindliche schriftliche Anmeldung ist ein Vertrag, der die Eltern zur Zahlung verpflichtet. Nimmt ein Schüler an der Klassenfahrt teil, ohne dass die Eltern eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme abgegeben haben, ergibt sich eine Kostentragungspflicht aus der Durchführung der Klassenfahrt als entgeltliche Geschäftsbesorgung (vgl. §§ 675, 670 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]).

Das ist zu tun: Sichern Sie sich ab

Mit einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung der Eltern können Sie die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an einer Klassenfahrt festlegen. Die Kostentragungspflicht können Sie ebenfalls schriftlich vereinbaren. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps.

Tipp 1: Schaffen Sie eine wasserdichte Rechtsgrundlage

Lassen Sie die Eltern eine verbindliche schriftliche Anmeldung des Schülers zur Teilnahme an der Klassenfahrt unterzeichnen. Damit haben Sie eine rechtsverbindliche Erklärung in der Hand, dass die Eltern auch für die hierfür entstehenden Kosten einstehen werden.

Tipp 2: Legen Sie verbindliche Richtlinien fest

Damit an Ihrer Schule keine Zweifel aufkommen, sollten Sie in der Schulkonferenz einen Beschluss zu Klassenfahrten fassen. Dieser Beschluss sollte Richtlinien enthalten, die die Schule für Klassenfahrten aufstellt.

Diese Richtlinie kann in der Praxis z. B. die Deckelung von Kosten sein. Damit erreichen Sie, dass eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten werden darf. Zugleich sollten diese Richtlinien auch Konsequenzen aufzeigen, wenn nicht gezahlt wird, wie z. B. den Ausschluss von der Teilnahme an der Klassenfahrt. Auch ein Hinweis für die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Zahlungsanspruchs bietet sich an.

Tipp 3: Fordern Sie zur Zahlung auf

Bevor Sie den Zahlungsanspruch tatsächlich auch im Rahmen eines Rechtsverfahrens durchsetzen können, sollten Sie zunächst die Eltern schriftlich zur Zahlung auffordern. Setzen Sie ihnen hierzu eine Frist. Diese Frist darf nicht zu kurz bemessen sein, sollte aber auch nicht zu lange geraten. Ich empfehle Ihnen eine Frist von einer Woche bis zu 10 Tagen.

Tipp 4: Beschreiten Sie den Rechtsweg

Ist Ihre außergerichtliche Bemühung erfolglos, haben Sie folgende Möglichkeit: Sie können aufgrund der Verpflichtungserklärung, also des Vertrags, gegen die Eltern ein Mahnverfahren einleiten. So können Sie Ihren Zahlungsanspruch am schnellsten durchsetzen. Das Mahnverfahren muss online erfolgen unter www.mahngerichte.de/onlineverfahren

Mein Fazit zur Bezahlung von Klassenfahrten:

Wenn Sie sich vernünftig vorbereiten und die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, dürfte eine Klassenfahrt nicht an mangelnder Zahlung von Eltern scheitern. Sorgen Sie dafür, dass die Schule oder ein Klassenlehrer nicht am Ende draufzahlen.


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