Immer mehr Eltern von Schülern Ihrer Schule sind heutzutage alleinerziehend. Besonders schwierig wird es, wenn Eltern in Trennungssituationen versuchen, ihre Konflikte über die Schule auszutragen. Wie Sie richtig reagieren, wenn Eltern sich unberechtigt Zugang zum Klassenraum verschaffen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Praxisbeispiel: Seit Beginn des Schuljahrs 2018 / 2019 besucht Lisa die 2. Klasse der Neustädter Grundschule. Lisas Mutter ist im Sommer nach Neustadt gezogen, nachdem sie sich von Lisas Vater getrennt hatte. Nach einer Gewaltschutzanordnung des zuständigen Familiengerichts darf sich Lisas Vater weder Lisas Mutter noch Lisa selbst nähern.
Das Annäherungsverbot gilt sowohl für die neue Wohnung als auch für die Schule. Am Dienstag, den 2. Dezember 2014, erscheint ein Mann vor dem Klassenraum der 2a. Er behauptet, er sei Lisas Vater, und verlangt, sie zu sehen. Sibylle Möller verweigert ihm dies, woraufhin er laut und ausfallend wird und Sibylle Möller beleidigt. Aus der Nachbarklasse kommt Schulleiter Paul Sorgsam zu Hilfe. Er fordert Lisas Vater auf, die Schule sofort zu verlassen. Dies verweigert er. Schulsekretärin Gitta Weber ruft die Polizei.
Rechtlicher Hintergrund
Als Leiter Ihrer Schule üben Sie das Hausrecht für Ihre Schule aus. Auch wenn Ihr Schulträger, formal gesehen, der Inhaber dieses Hausrechts ist, sind Sie als Schulleiter vor Ort derjenige, der dieses Hausrecht praktisch ausgestaltet und wahrnimmt. Aus diesem Grund haben Sie die Entscheidungsbefugnis darüber, wer die Schule betreten darf. Gibt es ein Annäherungsverbot im Rahmen einer Gewaltschutzanordnung zum Schutz eines Schülers, können Sie durch Ausübung des Hausrechts das Annäherungsverbot sicherstellen.
Was bedeutet das für Sie?
Ungebetene Gäste in Ihrer Schule dürfen Sie zum Verlassen des Schulgebäudes und des Schulgeländes auffordern. Gehen Sie gegenüber Störenfrieden in Ihrer Schule wie folgt vor:
1. Schritt: Verweisen Sie den Eindringling des Schulgebäudes
Als Schulleiter dürfen Sie Personen, die Sie, Ihre Lehrkräfte oder Schüler bedrohen, beleidigen oder gewalttätig werden, des Schulgebäudes und des Schulgeländes verweisen (sog. Platzverweis).
Dies können Sie sowohl mündlich als auch schriftlich tun. Machen Sie den Eindringling darauf aufmerksam, dass er sich strafbar macht, wenn er sich trotz des ausgesprochenen Hausverweises weiter auf dem Schulgelände aufhält. Die Strafbarkeit richtet sich nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB) und stellt einen Hausfriedensbruch dar.
2. Schritt: Übersenden Sie ein schriftliches Hausverbot
Ihr mündlich ausgesprochenes Hausverbot muss klar, eindeutig und konkret sein. Eine freundliche Bitte genügt oftmals nicht, um den Störenfried zum Weggang zu bewegen. Aus diesem Grund sollten Sie immer auch ein schriftliches Hausverbot nachschicken, um gegenüber dem Schulträger, der Polizei sowie ggf. dem Jugendamt oder Familiengericht, Ihr Vorgehen zu dokumentieren.
3. Schritt: Rufen Sie die Polizei
Wenn der Vater wie im Praxisbeispiel nicht bereit ist, nach klarer Aufforderung die Schule zu verlassen, sollten Sie in jedem Fall die Polizei rufen. Nur sie ist in der Lage, den Störenfried auch gegen seinen Willen zu entfernen.
Fazit: Situationen wie diese sind sicher kein Einzelfall und dennoch Ausnahmesituationen für Sie und Ihr Kollegium. Bleiben Sie besonnen, und nehmen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung als sicheres Gerüst, um solche Situationen zu meistern.
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Service: +49 (0) 228-95 50 130
E-Mail: info@schulleiter.de