Vorfreude bei Schülern, mulmiges Gefühl bei Eltern: Klassenfahrten werden immer außergewöhnlicher und attraktiver – und damit auch teurer. Manche Eltern stoßen da sehr schnell an ihre finanziellen Grenzen.
Auch für Lehrkräfte werden Fahrten zum Zuschussgeschäft, weil Bundesländer nur begrenzt finanzielle Mittel hierfür zur Verfügung stellen. Ob und wie Sie eine finanzielle Obergrenze einführen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Claudia Hart, Klassenlehrerin der 9a der Gesamtschule Hannover, unterrichtet Deutsch und Geschichte. Zusammen mit Kunstlehrerin Tina Braun wollen sie mit der 9a eine einwöchige Klassenfahrt zum Thema „Geschichte und Kunst im alten Rom“ durchführen.
Sie wollen nach Rom fliegen und eine Woche lang antike Stätten sowie Kirchen und Museen besuchen. Der Aufenthalt kostet 800 € pro Schüler. Einige Eltern sind verärgert wegen der hohen Kosten.
Die Schulgesetze der Länder und die dazugehörigen Erlasse für Schulfahrten sehen keine bestimmte Kostenobergrenze vor. Es ist zumeist die Rede von „finanzieller Zumutbarkeit“ im Hinblick auf Klassenfahrten.
Aber Selbstverpflichtungen der Schulen zu Obergrenzen sind möglich. Hierzu muss eine eigene rechtliche Grundlage in Form eines Beschlusses der Schulkonferenz vorliegen.
Wägen Sie das Für und Wider zur Einführung einer Kostenobergrenze im Rahmen einer Sitzung der Schulkonferenz ab. Orientieren Sie sich dabei an nachfolgenden Fakten.
Grundsätzlich gilt, dass Klassenfahrten eine andere Form des Unterrichts außerhalb der Schule darstellen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme an Klassenfahrten grundsätzlich verpflichtend.
Damit geht auch eine Kostentragungspflicht einher. Eltern können sich deshalb nicht freiwillig entscheiden, ob sie ihr Kind auf Klassenfahrt schicken oder nicht. Ausnahmen können im Einzelfall bei stichhaltigen Gründen, z. B. bei Krankheit, gemacht werden.
Schulleiter wie Eltern denken oftmals, dass im Einzelfall der Förderverein eine Finanzspritze geben kann, wenn sich Eltern eine Klassenfahrt nicht leisten können. Dies dürfte jedoch gegen die Satzungsvorschriften des Fördervereins verstoßen.
Schulfördervereine sind in der Regel gemeinnützig. Das bedeutet, sie müssen gesamtschulische Aufgaben im Blick haben und dürfen nur diese fördern. Einzelförderung ist deshalb generell ausgeschlossen.
Wenn Sie Diskussionen wie im Praxisbeispiel vermeiden wollen, sollten Sie frühzeitig agieren. Berufen Sie die Schulkonferenz ein und schlagen Sie dieser vor, eine Obergrenze für die Kosten einzuführen.
Da die gesetzlichen Grundlagen keine Obergrenzen vorsehen, kann der Beschluss der Schulkonferenz, dem höchsten Entscheidungsgremium der Schule, die Rechtsgrundlage hierfür sein.
Ein entsprechender Beschluss Ihrer Schulkonferenz gibt allen Rechtssicherheit. Er ist die Rechtsgrundlage dafür, dass Klassenfahrten in einem festen finanziellen Rahmen durchzuführen sind. Wenn dadurch einige attraktive Reiseziele herausfallen, ist das so.
Wollen Sie nicht darauf verzichten, wenden Sie sich an Institutionen, die nach Anträgen und Konzepten Schulen größere Auslandsfahrten ermöglichen und finanzieren wie z. B. Comenius.
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