Klassenarbeiten und Klausuren sind häufig Anlass für Auseinandersetzungen zwischen Lehrkräften und Schülern, vor allem aber zwischen Lehrkräften und Eltern. Neben der Frage der Leistungsbeurteilung und Benotung geht es oftmals auch um die Frage, ob Klausuren zwingend nachzuschreiben sind und welche Voraussetzungen hierfür gelten.
Praxisbeispiel:
Am Freitag, dem 22.05.2015, wird in der Neustädter Realschule in der Klasse 8 die letzte Klausur im Fach Mathematik vor den Sommerferien geschrieben. Jonas kann nicht mitschreiben, weil er sich am Nachmittag zuvor beim Fußballtraining den Fuß gebrochen hat und dieser am 22.05. operiert werden muss. Jana fehlt bisher unentschuldigt. Ihre beste Freundin Lisa weiß, dass Jana mit ihren Eltern über die Pfingsttage bis zum 26.05. zu einem Kurztrip nach Mallorca aufgebrochen ist. Als Nachschreibtermin für die Klasse 8 hat die Schulleitung zu Beginn des 2. Halbjahrs den 27.05.2015 festgelegt. Janas Mutter ist empört, dass ihre Tochter direkt am 1. Schultag nach Pfingsten die Klassenarbeit nachschreiben soll. Der Vater von Jonas bittet darum, den Nachschreibtermin zu verlegen, da Jonas am 27.05. noch im Krankenhaus ist.
Klassenarbeiten sind sogenannte schriftliche Arbeiten, die zu den notwendigen Lernkontrollen gehören. Sie dienen der Leistungsbewertung des Schülers. Sie sind gleichwertig wie mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen, die die Lehrkräfte ansetzen (vgl. Runderlass des Niedersächsischen Schulministeriums vom 22.03.2012 „Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen“). Klassenarbeiten sind als bewertete schriftliche Arbeiten einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, ob eine Klassenarbeit zwingend nachzuschreiben ist oder dies im Ermessen der Schule steht.
Muss eine Klassenarbeit nachgeschrieben werden, orientieren Sie sich an diesen 5 Tipps:
Unabhängig davon, ob in Ihrem Bundesland das Nachschreiben von Klassenarbeiten zwingend vorgeschrieben ist oder nicht, sollten Sie im Interesse Ihrer Schüler und zur besseren Leistungsbeurteilung der Schüler durch Ihre Lehrkräfte dafür sorgen, dass Nachschreibtermine frühzeitig festgelegt werden. Es bietet sich an, diese Termine jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahrs verbindlich mitzuteilen.
Praxistipp: An manchen Schulen werden sowohl Klausurtermine für die Fächer und Jahrgangsstufen einheitlich zu Beginn eines Schuljahrs festgelegt und mitgeteilt als auch die dazugehörigen Nachschreibtermine. So weiß jeder Schüler und wissen alle Eltern von Beginn an, wann welche schriftlichen Leistungskontrollen anstehen.
Wenn Sie beim zentralen System bleiben, kündigen Sie nicht nur die Klausurtermine selbst, sondern auch die Nachschreibtermine zentral an. Überlassen Sie dies Ihren Lehrkräften, sollten Sie als Schulleiter jedoch dafür sorgen, dass die Nachschreibtermine spätestens mit dem eigentlichen Klausurtermin bekannt gegeben werden. So können sich Schüler und Eltern darauf einstellen.
Schüler, die wie im Praxisbeispiel nach einem Sportunfall nicht in der Lage sind, eine Klassenarbeit zu schreiben, und die auch den Nachschreibtermin aus diesem Grund nicht einhalten können, haben einen Anspruch auf Verlegung des Termins. Dies muss ohne Nachteile für den Schüler erfolgen. Da der Schüler unverschuldet in dieser Situation ist, kann jederzeit auch individuell ein anderer Termin gefunden werden. Dies dürfte im Praxisbeispiel nach dem Sportunfall wegen des Krankenhausaufenthalts jederzeit möglich sein.
Klassenarbeiten werden regelmäßig angekündigt, sei es individuell durch die Klassenlehrer, sei es zentral durch die Schulleitung zu Beginn des Schulhalbjahrs. Für alle gilt: Wer den festgesetzten Klausurtermin wissentlich versäumt wie z. B. Jana im Praxisbeispiel, die mit ihren Eltern einen Kurztrip nach Mallorca unternimmt, hat schlechte Karten. In einem solchen Fall ist das Versäumnis von Jana bzw. von deren Eltern zu vertreten. In diesem Fall sind die Schulleitung und der Fachlehrer nicht verpflichtet, Jana den Nachschreibtermin auch zu gewähren. Die Arbeit wäre mit „ungenügend“ zu bewerten.
Für den Nachschreibtermin sollten die gleichen Rahmenbedingungen gelten wie für den Klausurtermin selbst. Das bedeutet, dass mehrere Schüler in einem Klassenraum auch bei unterschiedlichen inhaltlichen Klausuren zusammen unter Aufsicht einer Lehrkraft die Klausuren schreiben sollten. Ungleiche Rahmenbedingungen, wenn z. B. ein einzelner Schüler in der vollen Klasse bei Unterrichtsbetrieb nachschreiben soll, machen die Note anfechtbar.
Nachschreiben ist richtig und wichtig, da mehrere schriftliche Leistungskontrollen eine bessere Leistungsbeurteilung ermöglichen. Dies hat auch etwas mit Chancengleichheit gegenüber den Schülern zu tun.
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