Sicherheit und Gesundheit in der Schule: die Grundlagen

16.02.2016
In Zeiten klammer Kassen kommen die Kommunen ihrer Verpflichtung zur Unterhaltung, Pflege und Sanierung von Schulgebäuden oft nur mit großem Zeitverzug nach. Manche Kommunen verabschieden sogenannte Prioritätenlisten, um Maßnahmen in und an den Schulgebäuden überhaupt in ihren städtischen Haushalten finanziell darstellen zu können. Nicht oder nur verspätet ausgeführte Sanierungsarbeiten können unmittelbare Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz „Schule“ haben.

Rechtlicher Hintergrund zu Sicherheit und Gesundheit in der Schule

Arbeitsschutz ist Aufgabe des Arbeitgebers bzw. des Dienstherrn. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 13 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dies umfasst die Verpflichtung, für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in der Schule zu sorgen. Das jeweilige Bundesland trägt hierfür die Gesamtverantwortung für alle Beschäftigten in den Schulen. Schulleiter haben dabei die Funktion des Betriebsleiters bzw. Dienststellenleiters im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG). Es ist danach die Zuständigkeit der Schulleitungen, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse den Arbeitsschutz zu organisie ren und ein Gesundheitsmanagement zu etablieren.

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Sie sind dazu verpflichtet die Sicherheit und Gesundheit an Ihrer Schule umsetzen

Als Schulleiter sind Sie verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes eigenverantwortlich wahrzunehmen und umzusetzen. Sie müssen sich deshalb persönlich vergewissern, ob und inwieweit Sicherheit und Geundheitsschutz in Ihrer Schule gegeben sind und was gegebenenfalls zu verbessern ist. Machen Sie sich deshalb mit Ihren Pflichten bezogen auf den Arbeitsschutz in Ihrer Schule vertraut.

Legen Sie Zuständigkeiten für Sicherheit und Gesundheit fest

Als Schulleiter dürfte es Ihnen unmöglich sein, auch den Arbeitsschutz persönlich allein zu organisieren. Es ist deshalb wichtig, dass Sie die Zuständigkeiten für den Arbeitsschutz festlegen. Sie sind nämlich berechtigt, den Arbeitsschutz zu organisieren und dabei Aufgaben an andere Personen zu delegieren.

Bestellen Sie einen Sicherheits­beauftragten

In jedem Fall sollten Sie in Ihrer Schule einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, der sich mit den Einzelheiten des Arbeitsschutzes befasst. Sobald Sie mindestens 20 Beschäftigte in Ihrer Schule haben, sind Sie ohnehin nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, unter Beteiligung des Personalrates einen Sicherheitsbeauftragten zu beschäftigen. Dies regelt § 22 Sozialgesetzbuch VII. Kleineren Schulen empfiehlt es sich, auch ohne gesetzliche Verpflichtung einen Sicherheitsbeauftragten zu bestimmen. Sie schaffen sich damit einen festen Ansprechpartner, und hier laufen alle Informationen rund um das Thema „Arbeitsschutz in der Schule“ zusammen  dass Sie alles rund um das Thema Arbeitsschutz vorab geprüft und dokumentiert haben. Lassen Sie deshalb vor derartigen Besuchen eine Bestandsaufnahme machen, die Sie dann den zuständigen Stellen Ihres Schulträgers vorlegen können. In einer solchen Bestandsaufnahme sollten Sie die wesentlichen Mängel, deren Behebung keinen Aufschub duldet, zusammengestellt und mit einer Priorität versehen haben lassen.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist das A und O zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz

Grundlage für alle Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist gemäß § 5 ArbSchG die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung sollte einmal jährlich durchgeführt werden und Aussagen zum Status quo im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz „Schule“ beinhalten. Dabei geht es im Wesentlichen um das Erfassen sämtlicher Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz einschließlich der psychosozialen Belastungsfaktoren.

Schlagen Sie Maßnahmen zur Verbesserung  des Gesundheitsschutzes vor

Damit Arbeitsschutz durch konkrete Maßnahmen verbessert werden kann, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kollegium, aber auch mit den zuständigen Stellen Ihres Schulträgers nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen und Vorschläge für eine praktische Umsetzung machen. Prüfen Sie auch, inwieweit bei jeder Lehrkraft persönliche Verhaltensweisen notwendig sind, um eine Änderung und damit auch Verbesserung der Arbeitsplatzsituation zu erreichen.

Unser Fazit: Arbeitsschutz hat unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität Ihres schulischen Angebots und auf die Gesundheit des Kollegiums und Ihrer sonstigen Mitarbeiter. Nehmen Sie deshalb den Arbeitsschutz ernst, und setzen Sie ihn nach Möglichkeit um. Für eine effektive Organisation des Arbeitsschutzes an Ihrer Schule haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt, die Sie in unserem Gratis Bereich herunterladen können.


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