Die Schulpsychologischen Dienste sind bei den Landkreisen und Städten fest installierte Beratungsdienste für alle Schulformen. Sie leisten eine wichtige Aufgabe, werden aber meist nur im Zusammenhang mit schulischen Problemen von Kindern in der Öffentlichkeit wahrgenommen.
Aber wussten Sie, dass Schulpsychologen auch Experten und Ansprechpartner für Sie als Schulleitung und Ihr Kollegium sind? In welchen Fällen eine Schulpsychologische Betreuung für Sie oder für Kollegen in Betracht kommt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Thomas Baum unterrichtet Geografie und Mathematik am Schulzentrum in Duisburg. Er ist zugleich Klassenlehrer der 8a. 70 % seiner Schüler haben im Unterricht einen hohen individuellen Betreuungsbedarf. Sie stammen entweder aus problematischen familiären Verhältnissen oder haben trotz langjährigen Aufenthalts in Deutschland erhebliche Sprachprobleme.
Thomas Baum fühlt sich manchmal mehr als Sozialarbeiter mit Erziehungsfunktion denn als Lehrer. In den vergangenen Wochen vor den großen Ferien war er zunehmend genervt von seinen Schülern. In der letzten Woche vor den Ferien sind in einer schwierigen Situation die Nerven mit ihm durchgegangen: Er hat seine Schüler angeschrien und sie als „respektloses Pack“ bezeichnet.
Das hat im Kollegium schnell die Runde gemacht. Schulleiterin Karin Altmann empfiehlt Thomas Baum deshalb, Kontakt mit dem Schulpsychologischen Dienst aufzunehmen.
Schulpsychologen haben eine Beratungsfunktion. Auf sie können nicht nur auf Eltern und Schüler zurückgreifen, sondern insbesondere auch Lehrkräfte und Schulleiter. Schulpsychologen sind als Externe nicht in den regulären Unterrichtsbetrieb eingegliedert.
So können sie Schulleitung und Lehrkräfte aus der Position eines neutralen Dritten unterstützen und begleiten. Die schulpsychologische Beratung ist vertraulich und neutral. Sie kann kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie selbst als Schulleitung einen Unterstützungsbedarf haben oder Lehrkräfte wie im Praxisbeispiel dringend Hilfe benötigen, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Schulpsychologischen Beratungsstelle aufnehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier:
Antwort: Ja. Die berufliche Tätigkeit als Schulleiter oder Lehrkraft geht mit erheblichen Belastungen einher. Diese sind vor allem psychisch bedingt, da Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die ihre eigenen Belastungen und Probleme mit in die Schule bringen.
Dies geht nicht spurlos an Ihnen vorbei. Wenn Sie den Schulpsychologischen Dienst kontaktieren, sollten Sie dies frühzeitig tun, wenn sich erste Anzeichen ergeben. Damit können Sie präventiv einer Gesundheitsbeeinträchtigung entgegenwirken.
Antwort: Nein, ein konkreter Vorfall ist nicht erforderlich, damit Schulpsychologen tätig werden können. Die Alltagsbelastung in der Schule im Spannungsfeld zwischen Kollegium, Schülern und Eltern können genügen, um den Schulpsychologischen Dienst in Anspruch zu nehmen.
Antwort: Ja. Als Schulleiter haben Sie auch eine Fürsorgeverpflichtung gegenüber Ihren Lehrkräften. Wenn Ihnen Belastungen wie im Praxisbeispiel bei Thomas Baum auffallen, können Sie auch von sich aus mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle sprechen und Ihre Sorge schildern.
Natürlich können Sie Ihren Kollegen nicht verpflichten, dorthin zu gehen und die Beratung in Anspruch zu nehmen. Sie können ihm aber einen Tipp geben und auch den Hinweis, dass Sie sich bereits aus Fürsorgegründen um einen Ansprechpartner gekümmert haben.
Antwort: Auch in diesen Fällen können Sie Dienste der Schulpsychologen in Anspruch nehmen. Gerade der Unterricht bietet eine Fülle von Ansatzpunkten für Konflikte. Im Praxisbeispiel war dies die Respektlosigkeit der Schüler.
Aber auch wenn Schüler im Unterricht gar nicht mitmachen und sich verweigern, könnte eine Hilfestellung seitens des Schulpsychologischen Dienstes vorteilhaft sein. Kurzum: Immer dann, wenn Lehrkräfte eine Veränderung für den Unterricht wünschen und eine bessere Motivation der Schüler, können die Experten des Schulpsychologischen Dienstes weiterhelfen.
Antwort: Nein. Die Tätigkeit des Schulpsychologischen Dienstes ist ebenso vertraulich wie die eines jeden freiberuflich tätigen Psychologen.
Auch die Schulpsychologen haben eine berufliche Verschwiegenheitsverpflichtung. Ebenso wie Ärzte oder freiberuflich tätige Psychologen dürfen Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes nichts an ihren Dienstherrn, also z. B. an das Schulamt, weitergeben. Hier sind Sie in jedem Fall sicher.
Antwort: Nein. Die schulpsychologische Beratung ist für Sie kostenfrei. Sie müssen deshalb nicht wie bei einem freiberuflich tätigen Psychologen entweder selbst auf Privatrechnung zahlen oder Ihre Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Der Schulpsychologische Dienst ist eine öffentliche und kostenlose Dienstleistung im Bildungsbereich.
Antwort: Ja. Gesundheitsbezogene Einzelberatungen sind ebenso möglich wie beispielsweise Diagnostik und Intervention innerhalb eines Kollegiums. Dies dient dazu, schulische Entwicklungsprozesse anzustoßen.
Sie können auch ein Coaching, eine Supervision sowie eine systemische Beratung in Anspruch nehmen. Wenn es z. B. innerhalb des Lehrerkollegiums Probleme gibt, macht es Sinn, Schulpsychologen einzusetzen, die mit besonderen Anliegen in einer Schule vertraut sind. Ziel ist es, dass Lehrkräfte als Einzelperson ebenso wie im Team im Kollegium ihren Beruf stabil ausüben können.
Antwort: Auch die Beziehung zu Eltern kann zu großen Problemen im Schulalltag führen. Besondere Misserfolge von Schülern werden von Eltern als eigene Misserfolge interpretiert.
Dies hat zur Folge, dass Sie als Lehrkraft für das Scheitern des Schülers oder für dessen Misserfolge verantwortlich gemacht werden. Ein Schulpsychologe kann Ihnen dabei helfen, Konflikte zu entschärfen und auf der Basis gegenseitiger Wertschätzung zu lösen.
Als Schulleiter sind Sie gehalten, fürsorglich auf die gesundheitliche Entwicklung Ihrer Lehrkräfte zu achten. Hierzu gehören auch die emotionale Gesundheit und die Belastungssituation am Arbeitsplatz Schule.
Lehrkräften mit Problemen wie im Praxisbeispiel sollten Sie empfehlen, den kostenfreien und vertraulichen Schulpsychologischen Dienst in Anspruch zu nehmen.
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