Verletzungen während der Exkursion: So handeln Sie jetzt richtig

31.05.2018

Das Frühjahr bietet sich gerade für den naturwissenschaftlichen Fachunterricht zu Exkursionen an. Nicht selten gestalten Ihre Kollegen den Unterricht im Rahmen von Exkursionen, bei denen Schüler in Kleingruppen allein unterwegs sind. Was Sie und Ihre Kollegen in solchen Fällen zur Aufsichtspflicht wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Beispiel aus dem Schulalltag: Der Bio-Kurs besucht die Landesgartenschau

Mitte Mai 2017 plant der Biologie-Grundkurs der Klasse 8 der Gesamtschule in Berlin-Köpenick einen Ausflug zur Landesgartenschau (LaGa). Unter dem Thema „Bäume und Blumen im Mai“ will Kursleiterin Alexandra Lehmann Schüler in Kleingruppen losschicken. Im Park der LaGa sollen ihre Schüler verschiedene Bäume, Sträucher und blühende Pflanzen biologisch bestimmen und einordnen. Rafael, Ali und Tom setzen sich vom Kurs ab. Im japanischen Garten versucht Rafael, den künstlichen Wasserfall hochzuklettern. Dabei rutscht er an den nassen Steinen ab und bricht sich den rechten Fußknöchel.

Rechtlicher Hintergrund zu Exkursionen

Generell gilt, dass eine Aufsichtsverpflichtung auch unterwegs gegenüber Ihren Schülern besteht. Dies gilt für Exkursionen, Klassenfahrten etc. Exkursionen wie im Praxisbeispiel erfordern besondere Anforderungen an die Aufsichtsverpflichtung. Lehrkräfte müssen dafür sorgen, dass ihre Schüler auch bei einem erhöhten Risiko keinen Schaden erleiden oder Schüler keine Schäden gegenüber Dritten verursachen. Die Aufsicht muss kontinuierlich, aktiv und präventiv von Ihren Lehrkräften ausgeübt werden.

Das ist zu tun: Stellen Sie die wichtigsten Regeln für Exkursionen gegenüber Ihren Lehrkräften dar

Informieren Sie also Ihr Kollegium darüber, dass bei Exkursionen eine erhöhte Aufsichtspflicht gilt und dass vorbeugende Maßnahmen gegen dieses erhöhte Risiko getroffen werden müssen. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Regeln.

Regel 1: Exkursion immer mit Aufsichtsperson

Ihre Lehrkräfte sollten immer und unter allen Umständen beherzigen, dass die Schüler nicht ohne eine Aufsichtsperson in das Gelände der LaGa wie im Praxisbeispiel gehen dürfen. Die in der Schule und für den Unterricht geltenden Aufsichtspflichten gelten ebenso im Rahmen schulischer Veranstaltungen außerhalb des gewohnten Schulumfelds. Für die Aufsicht unterwegs gilt, dass Lehrkräfte während der gesamten Exkursion – und damit im Praxisbeispiel während des gesamten Aufenthalts auf dem Landesgartenschaugelände – aufsichts- und fürsorgepflichtig sind.

Regel 2: Kontinuierliche Aufsicht auch in Kleingruppen

Wenn sich Schüler eigenständig aktiv an verschiedenen Orten betätigen, so wie das im Praxisbeispiel in der Exkursion sogar gewünscht ist, ist dies bei der Aufsicht zu berücksichtigen. Ihre Lehrkräfte sind verpflichtet, den Schülern zu vermitteln, dass sie permanent, also kontinuierlich, beaufsichtigt werden.  Es kommt darauf an, dass sich die Schüler beaufsichtigt fühlen und wissen, dass sie nicht machen können, was sie wollen.

Regel 3: Aktive Aufsicht

Gerade bei Exkursionen müssen Ihre Lehrkräfte Risiken und Gefahren, die zu erwarten sind, einschätzen. Überall dort, wo Sie solche Gefahren erwarten, müssen Sie schwerpunktmäßig kontrollieren. Es gilt der Grundsatz: Keine gelockerte Aufsichtsführung bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko. Kontrollen wären im Praxisbeispiel sinnvoll gewesen.

Regel 4: Beugen Sie vor

Ihre Lehrkräfte müssen die Aufsicht präventiv gestalten. Sie müssen somit umsichtig und vorausblickend handeln. Dabei sollten sie mögliche Gefahren bereits im Vorfeld erkennen und Schülern entsprechende Anweisungen erteilen.

Regel 5: Einverständniserklärung der Eltern

Lassen Sie sich von den Eltern eine Einverständniserklärung geben, dass Schüler in Kleingruppen selbstständig im Landesgartenschaugelände unterwegs sein dürfen. Zwar handelt es sich in einem solchen Park um einen umgrenzten Raum, gleichwohl kann durch die Weitläufigkeit nicht immer Sichtkontakt gewährt werden. Aus diesem Grund sollten sich Ihre Lehrkräfte vorbeugend absichern.

Mein Fazit zu Exkursionen

Exkursionen sind eine kreative Form der Unterrichtsgestaltung. Erhöhte Risiken und Gefahren können Sie vor allem durch Beachten der oben genannten Regeln ausschließen. Wenn Sie zusätzlich das Einverständnis der Eltern einholen, dass sich die Schüler selbstständig bewegen dürfen, sind Sie auf der sicheren Seite.

Und seien wir ehrlich: Es ist aussichtslos, für jeden Fall Verletzungen oder Schülerunsinn komplett auszuschließen.


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