In der Grundschule sind Lichterfeste anlässlich von Sankt Martin oder Nikolaus sowie in der Adventszeit hoch im Kurs. Vielerorts werden auch Umzüge veranstaltet, bei denen Ihre Grundschüler ihre selbstgebastelten Laternen oder Fackeln stolz zeigen können. Damit alles sicher läuft, beachten Sie die 4 Tipps auf dieser Seite.
Die Gemeinde Neustadt hat eine Partnerstadt in Schweden, wo traditionell Anfang Dezember das Lichterfest gefeiert wird. Das Partnerschaftskomitee „Schweden“ bittet Schulleiter Paul Sorgsam darum, mit seinen Schülern am diesjährigen Lichterumzug teilzunehmen und eine „Lichterkönigin“ (Lucia) aus der 4. Klasse auszuwählen. Das Partnerschaftskomitee würde neben gebastelten Laternen auch gerne offene Fackeln in dem Umzug sehen, der vom Rathaus durch die Innenstadt bis zum Gemeindesaal führen soll.
Wenn Sie als Schulleiter für Ihre Schule einen solchen Lichterumzug, z. B. an Sankt Martin oder zu einem anderen Anlass, wie im Beispiel, organisieren wollen, sind Sie aus Gründen der Fürsorge und Rücksichtnahme gegenüber Ihren Schülern verpflichtet, die Risiken für die Kinder so gering wie möglich zu halten. Unmittelbare Gefahren für die Gesundheit Ihrer Schüler müssen Sie von vornherein so weit wie möglich ausschließen. Ansonsten tragen Sie ein Haftungsrisiko wegen eines etwaigen Organisationsverschuldens.
Die Sicherheit Ihrer Schüler hat die oberste Priorität. Können Sie diese nicht gewährleisten, sollten Sie den Lichteru mzug absagen. Damit das nicht geschieht, orientieren Sie sich an den nachfolgenden Tipps.
Fackeln mit einer offenen Flamme bergen das größte Verletzungsrisiko für Ihre Grundschüler. Aus diesem Grund sollten Sie Bitten, mit Fackeln am Lichterumzug teilzunehmen, nicht nachkommen. Wildes Herumhantieren mit ihnen ist ebenso wenig ausgeschlossen wie ein Funkenflug, der zur Entzündung von Kleidung Ihrer Schüler führen kann. Offene Flammen gehören nicht in die Hände von Grundschülern.
Im Beispiel wünscht das Partnerschaftskomitee „Schweden“ den Lichterumzug. Klären Sie mit Ihrem Schulträger, wer für die Einholung der Genehmigung zur Durchführung dieses Lichterumzugs verantwortlich ist. Da Sie mit Ihren Schülern öffentliche Wege und Straßen benutzen, ist es notwendig, dass eine behördliche Genehmigung, in der Regel Ihres Verkehrs- und Ordnungsamts, vorliegt.
Auch wenn der Lichterumzug durch eine andere Organisation angeregt wurde, bleibt die Teilnahme an diesem Umzug eine schulische Veranstaltung. Aus diesem Grund sind Sie als Schulleiter verpflichtet, eine ordnungsgemäße Aufsicht für die Schüler sicherzustellen. Organisieren Sie die Aufsicht so, dass jeder Klassenlehrer seine Schüler im Klassenverbund begleitet.
Nicht nur Ihren Schülern, sondern auch den Eltern macht die Teilnahme an einem solchen Lichterumzug Spaß. Wenn Sie es als Schulleiter gestatten, dass Kinder nicht mit dem Klassenverbund gehen, sondern gemeinsam mit ihren Eltern, sollten Sie klarstellen, dass in diesem Fall die Aufsichtspflicht bei den Eltern allein liegt. Ihre Lehrkräfte sind dann nicht mehr für die Aufsicht ihrer Schüler verantwortlich. Kommen Eltern und Geschwister zwar mit, gehen die Schüler aber dennoch im Klassenverbund mit ihren Laternen im Lichterumzug mit, bleibt es hingegen bei der Aufsichtspflicht Ihrer Lehrkräfte.
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