Sportfest und Sponsorenlauf – so sind Wohltätigkeitsaktionen Ihrer Schule rechtlich auf der sicheren Seite

17.05.2017

Sich engagieren und soziale Projekte fördern haben sich mittlerweile viele Schulen zur Aufgabe gemacht. Insbesondere in der aktuellen Flüchtlingssituation starten viele Schulen Projekte, um den Kindern, die in ihrer Schule Sprachkurse besuchen, zu helfen. Sportfeste mit Sponsorenläufen sind dabei nicht nur beliebt, sondern eine gute Einnahmequelle.

Praxisbeispiel: Die Grundschule „Am Wiesenhang“ hat 12 Flüchtlingskinder, die an Alphabetisierungs- sowie Sprachkursen teilnehmen. Die Schüler haben sich schnell mit den anderen Kindern Freundschaft geschlossen, und so kam in den Klassen die Idee auf, man könnte sie doch zusätzlich unterstützen. Konrektorin Mechthild Weber greift dies auf und schlägt Schulleiter Paul Sorgsam vor, im Sommer ein Sportfest an der Schule zu organisieren und mit einem Sponsorenlauf Gelder für zusätzliche Sprach- und Integrationsprojekte an der Schule einzunehmen. Die im Stadtteil lebenden Flüchtlingsfamilien sollen hierzu eingeladen werden.

Rechtlicher Hintergrund

Durch die Schule organisierte Sportfeste und Sponsorenläufe sind schulische Veranstaltungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Laufparcours über das Schulgelände hinausgeht und auch Teile des Stadtgebiets umfasst oder ob er ausschließlich auf dem Schulgelände stattfindet. Wichtig ist für Sie, dass Sie als Schulleiter für eine derartige schulische Veranstaltung auch außerhalb des Schulgeländes die Gesamtverantwortung tragen. Sie sind verpflichtet, die Organisation von der Vorbereitung bis zur Durchführung sicherzustellen. Dies entspricht Ihrer Fürsorgepflicht als Schulleiter. Gravierende Fehler bei der Organisation können zu einer Haftung wegen Organisationsverschuldens führen.

Was bedeutet das für Sie?

Bereiten Sie mit Ihrem Team ein Sportfest und den Sponsorenlauf gründlich vor, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps.

Tipp 1: Beziehen Sie Ihre Schulkonferenz ein

Sie benötigen eine Rechtsgrundlage, auf deren Basis Sie sowohl Sportfeste als auch Sponsorenläufe durchführen können. Hierzu sollten Sie Ihre Schulkonferenz einbinden und dort einen Beschluss fassen lassen. Dieser ist die Grundlage für diese Veranstaltung.

Tipp 2: Lassen Sie sich von einem Organisationsteam unterstützen

Auch wenn Sie als Schulleiter die Gesamtverantwortung tragen, dürfen Sie die Organisation und damit Teile dieser Verantwortung delegieren. Es empfiehlt sich, ein Organisationsteam zu bilden, das die einzelnen Schritte der Veranstaltung durchplanen kann.

Tipp 3: Stellen Sie die Aufsicht sicher

Der Projektplan Ihres Organisationsteams muss auch einen detaillierten Aufsichtsplan vorsehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Schulgelände mit dem Sponsorenlauf verlassen wird und Sie sich im allgemeinen öffentlichen Verkehrsraum aufhalten.

Tipp 4: Klären Sie den Versicherungsschutz

Grundsätzlich ist bei einer schulischen Veranstaltung der Versicherungsschutz für Ihre Schüler und für Ihr Kollegium gewährleistet. Sollten Sie Hilfskräfte einsetzen, erteilen Sie diesen einen klaren Auftrag dahingehend, dass sie für die Schule tätig werden. Auch dann ist Versicherungsschutz gegeben. Zur Sicherheit lassen Sie Ihre Sekretärin bei der GUV Rücksprache nehmen.

Tipp 5: Binden Sie Ihren Förderverein zur Spendenannahme ein

Da Sie selbst als Schule nicht einfach Spenden entgegennehmen können, weil diese dann im kommunalen Haushalt versickern, sollten Sie Ihren Förderverein bitten, den Sponsorenlauf unter sein Dach zu nehmen. Ihr Förderverein kann Spenden entgegennehmen und  Spendenquittungen ausstellen. Dieser ist nach seiner Satzung verpflichtet, der Schule die Mittel zugutekommen zu lassen.

Mein Fazit

Mit Sportfest und Sponsorenlauf können Sie viel erreichen. Sie binden alle ein, stärken die Schulgemeinschaft und tun gleichzeitig etwas Gutes. Ob Sie wirklich an alles gedacht haben, entnehmen Sie nachfolgender Checkliste.

  • Sie haben mindestens 2 Monate an Planungszeit eingeplant.
  • Sie haben ein Organisationsteam gebildet.
  • Sie haben Ihren Schulträger informiert.
  • Ihre Schulkonferenz hat einen Beschluss gefasst.
  • Ihr Organisationsteam kümmert sich um den sportlichen Parcours und die Laufstrecke.
  • Ihr Ordnungsamt wurde von Ihrem Projektteam informiert, wenn öffentlicher Verkehrsraum vom Sponsorenlauf betroffen ist.
  • Sie haben einen detaillierten Aufsichtsplan vorliegen.
  • Der Unfallversicherungsschutz – auch für Hilfskräfte – ist geklärt.
  • Ihr Förderverein übernimmt die Schirmherrschaft für den Sponsorenlauf.
  • Ihr Förderverein übernimmt die Entgegennahme und Weiterleitung der Spendengelder.


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