Personelle Unterstützung können Sie an Ihrer Schule jederzeit gebrauchen. Viele Zusatzaufgaben fallen an, die von Ihnen und Ihren Kollegen neben den regulären Verpflichtungen zusätzlich erledigt werden müssen. Personen aus dem Bundesfreiwilligendienst, kurz Bufdis genannt, können Ihnen eine echte Unterstützung sein. Bemühen Sie sich deshalb um die Anerkennung als Einsatzstelle.
Praxisbeispiel:
Schulleiter Paul Sorgsam hat seit dem 2. Schulhalbjahr 2015/2016 eine eigene Klasse mit Flüchtlingskindern eingerichtet. Diese sollen zunächst Sprachunterricht erhalten und auf die Teilnahme am Regelunterricht vorbereitet werden. Paul Sorgsam hat von seinem ehemaligen Schüler Mohamed gehört, dass dieser im Frühsommer sein Abitur macht und ein Jahr Bundesfreiwilligendienst leisten möchte. Mohamed ist vor vielen Jahren mit seiner Familie aus dem Iran gekommen. Er spricht fließend Arabisch und könnte so in der Flüchtlingsklasse an Paul Sorgsams Schule als Unterstützungskraft im Sprachunterricht der meist aus Syrien und dem Nordirak stammenden Flüchtlingskinder eingesetzt werden.
Rechtlicher Hintergrund
Der Bundesfreiwilligendienst hat in Deutschland den vormaligen Zivildienst ersetzt. Die gesetzliche Regelung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) sieht vor, dass sich junge Leute, die nicht mehr schulpflichtig sind, für eine Dauer zwischen 6 und 18 Monaten freiwillig für eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit melden können. Längstens kann eine Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst 24 Monate betragen. Einsätze sind auch im Bereich „Bildung an Schulen“ möglich.
Was bedeutet das für Sie?
Unterstützung in Flüchtlingsklassen durch Bufdis wie im Praxisbeispiel können eine erhebliche Entlastung für Sie und Ihr Kollegium darstellen. Bemühen Sie sich deshalb um eine Anerkennung als Einsatzstelle. Halten Sie hierzu nachfolgendes Verfahren ein.
1. Lassen Sie sich einer Zentralstelle zuordnen
Wenn Sie als Schule Einsatzstelle des Bundesfreiwilligendienstes werden wollen, sollten Sie zunächst das Beratungsangebot des zuständigen Bundesamts in Anspruch nehmen. Jede einzelne Schule kann gesondert als Einsatzstelle anerkannt werden. Es ist anerkannt, dass Schulen als öffentlichrechtliche Körperschaften grundsätzlich Aufgaben des Allgemeinwohls übernehmen und damit anerkennungsfähig sind. Ziehen Sie zur Beratung auch einen Vertreter des Schulträgers hinzu.
2. Legen Sie dar, wie Sie sich den Einsatz des Bufdis vorstellen
Es gilt der Grundsatz, dass diejenigen, die Freiwilligendienst leisten, kein Ersatz für Arbeitskräfte sein dürfen. Sie haben lediglich Unterstützungsfunktion für Ihre hauptamtlich Beschäftigten an Ihrer Schule. Es gilt der Grundsatz der sogenannten Arbeitsmarktneutralität
3. Definieren Sie, worin der Beitrag für das Allgemeinwohl liegt
Voraussetzung für den Einsatz von Bufdis an Ihrer Schule ist, dass die Tätigkeit an Ihrer Schule dem Allgemeinwohl dient. Legen Sie also dar, dass Sie wie im Praxisbeispiel jemanden zur Unterstützung der Flüchtlingsklasse im sprachlichen Bereich benötigen können.
Flüchtlingsintegration und Betreuung dienen dem Allgemeinwohl und der Gesellschaft.
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