Die Dienstliche Beurteilung treffsicher formulieren
Die Dienstliche Beurteilung ist kein punktuelles Ereignis. Zwar erweckt es in den Augen vieler Kollegen diesen Eindruck, da die schriftliche Fixierung zu einem festgelegten Zeitpunkt am Ende eines Beurteilungszeitraums erfolgt. Doch Ihre Führungsaufgabe „Personalbeurteilung“ erstreckt sich über einen definierten Zeitraum.
Den gesamten Beobachtungszeitraum ausschöpfen
Ein faires, objektives und gerechtes Beurteilungsverfahren verlangt vor allem eine frühzeitige und klare Zielformulierung. Legen Sie deshalb mit jedem Ihrer Lehrer soweit möglich zu Beginn einer Beurteilungsperiode konkrete Ziele fest. Am besten eignet sich das Beratungsgespräch nach dem ersten Unterrichtsbesuch. So können Sie beim nächsten Besuch evaluieren, ob die Vereinbarungen umgesetzt wurden. Thematisieren Sie im Mitarbeitergespräch weitere Bereiche der Mitwirkung an der Schulentwicklung. Die Grafik im Downloadbereich verdeutlicht den Beurteilungszyklus in seinem Ablauf.
Müssen Ihre Lehrkräfte nun Angst haben, bei jedem Fauxpas einen Eintrag im Lehrerbeobachtungsheft zu bekommen? Wenn Sie dies so handhaben würden, wäre Ihr Führungsstil von Misstrauen und Fehlerkultur geprägt. Notieren Sie Beobachtungen, Vorfälle und Gespräche – doch natürlich beide Ausprägungen, positive wie negative. Vermeiden Sie außerdem im eigenen Interesse, aber auch im Sinn Ihrer Kollegen einen Hospitationsstau. Beginnen Sie bereits im ersten oder 2. Jahr mit den Besuchen, um verschiedene Eindrücke zu bekommen. Variieren Sie auch das Fach.
Konkrete Erkenntnisse in festgelegten Beobachtungs- feldern gewinnen
Praxistipp:
Gehen Sie auf möglichst alle Leistungsberiche und Eigenschafte ein. Das Fehlen eines Bereiches kann bei einer Personalentscheidung als Mangel gewertet werden.
Halten Sie deshalb Beobachtungen zur Qualität der Arbeitsergebnisse Ihrer Lehrer in allen Beobachtungsfeldern schriftlich fest, die in den Beurteilungsrichtlinien Ihres Bundeslandes festgelegt sind. In Bayern wird die fachliche Leistung besonders betrachtet:
• Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung
• Unterrichtserfolg
• erzieherisches Wirken
• Zusammenarbeit
• sonstige dienstliche Tätigkeiten
Eignung und Befähigung beschreiben
Neben der Leistungsbeurteilung muss die Dienstliche Beurteilung auch eine Einschätzung der Befähigung Ihrer Lehrer enthalten. Im Einzelnen sind dies:
• Entscheidungsvermögen
• Belastbarkeit
• Einsatzbereitschaft und
• Berufskenntnisse und ihre Erweiterung
Ein Gesamturteil bilden
Bilden Sie aus der Leistungs- und Befähigungsbeurteilung eine Gesamtbewertung. Doch setzen Sie dieses Gesamturteil keineswegs mit dem mathematischen Durchschnitt der Einzelbewertungen gleich. Das Gesamturteil muss schlüssig aus den Einzelbewertungen hervorgehen.
Erleichtern Sie sich die Einstufung Ihrer Lehrer: Definieren Sie dazu die mittlere Leistungsstufe, die solide und zufriedenstellende Arbeit einer Lehrkraft. In Bayern ist dies die Leistungsstufe 4. Im Anschluss fällt es Ihnen leichter, eine über dem Durchschnitt liegende (Stufen 3 bis 1) oder unter dem Durchschnitt liegende (Stufen 5 bis 7) Beurteilung einzuordnen. Bescheinigen Sie die Eignung für besondere Aufgaben, z. B. als Betreuungslehrer für Referendare oder für eine Funktionsstelle, z. B. in der Schulleitung. Stimmen Sie diesen letzten Schritt, je nach Vorschrift Ihres Bundeslandes, mit dem Schulrat ab.
Mit der Formulierung differenzieren
Wählen Sie am Schluss die passende Formulierung. Sie muss auf das Gesamtbild und auf die Beurteilungsstufe hinweisen. Denken Sie daran, dass die Formulierungen in der Dienstlichen Beurteilung keine leeren Worthülsen sein dürfen. Vielmehr müssen sie durch Ihre eindeutigen Beobachtungen und Erkenntnisse belegbar sein.
Behalten Sie außerdem die Zielsetzung im Auge: Sie soll die Leistungen anerkennen, zu weiterem Einsatz motivieren und eine sorgfältige Personalauswahl ermöglichen. Damit Ihnen dies möglichst gut gelingt, stellt der Bayerische Schulräteverband e. V. den Schulleitern „Arbeitshilfen zur Formulierung der Dienstlichen Beurteilung“ zur Verfügung. Einen Ausschnitt daraus finden oben rechts zum Download. Den Formulierungen liegen die 7 Beurteilungsstufen der bayerischen Beurteilungsrichtlinien zu Grunde.
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