Sie möchten ein Arbeitsblatt aufpeppen oder mit einem Bildchen anzeigen, dass es sich um eine Gruppen- oder Einzelarbeit handelt. Auch die Homepage der Schule wird häufig mit kleinen, leicht zu verstehenden „ClipArts“ verschönert – doch werden dabei häufig ungeahnt Urheberrechte verletzt, wodurch es für Ihre Schule schnell teuer werden könnte. Wir zeigen Ihnen, wie Sie auch fremde ClipArts rechtssicher nutzen können!
ClipArts sind einfache Computergrafiken im Cartoon-Stil. Sie finden die kleinen Bildchen in großer Anzahl zum oft kostenlosen Download im Netz oder direkt in den Datenbanken von Anwendungsprogrammen wie beispielsweise Word. Doch selbst wenn diese Bilder kostenfrei angeboten werden, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie sie auch immer unbedacht zu Unterrichtszwecken nutzen dürfen.
Tatsächlich gibt es auch für einfachste im Netz erhältliche Darstellungen klar geregelte Urheberrechte. Diese sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) verankert und besagen nach § 2 Absatz 2, dass alle Werke geschützt sind, denen eine persönliche, geistige Schöpfung zugrunde liegt. Darin eingeschlossen sind auch Werke der bildenden Kunst, also Bilder, die zweckfrei geschaffen wurden.
Nach § 2 Absatz 1 UrhG sind selbst einfachste 2- oder 3-dimensionale wissenschaftliche oder technische Darstellungen, also Werke, die mit grafischen Mitteln Informationen vermitteln, geschützt. Nach § 53 Absatz 3 UrhG dürfen zwar Werke geringen Umfangs, wie beispielsweise Gedichte, zu Unterrichtszwecken vervielfältigt werden. Jedoch ist es fraglich, ob die ClipArts ebenfalls unter diese Regelung fallen, denn im Gesetz ist ausdrücklich von Musik- und Sprachwerken die Rede.
Auf diesen Seiten finden Sie ClipArts für den Untericht: Geben Sie im Suchfeld „Schule“ oder „Unterricht“ ein.
Sie können geeignete ClipArts auch in Bilder-Portalen wie z. B. www.pixelio.de finden. Geben Sie hier bei der Suche (→ Erweiterte Suche) die Option → CC-Lizenzen bzw. → freie Lizenzen oder → lizenzfrei an. Dann erhalten Sie Treffer, die Sie im Unterricht verwenden dürfen.
Nur der Urheber als Inhaber der Nutzungsrechte darf nach § 2 UrhG das Werk verwenden, vervielfältigen und in der Öffentlichkeit verbreiten. Er hat jedoch die Möglichkeit, seine Nutzungsrechte auf andere Person, zu übertragen und ihnen damit die Nutzung seiner Bilder für die Schule zu erlauben.
Um ClipArts auf dem Arbeitsblatt oder im Internet bedenkenlos verwenden zu können, benötigen Sie dazu die Nutzungsrechte. Deshalb berücksichtigen Sie die folgenden
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Sie möchten ein Arbeitsblatt aufpeppen oder mit einem Bildchen anzeigen, dass es sich um eine Gruppen- oder Einzelarbeit handelt. Auch die Homepage der Schule wird häufig mit kleinen, leicht zu verstehenden „ClipArts“... So nutzen sie ClipArts rechtssicher im Unterricht
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