Bauen Sie das Vertrauen zwischen Schule und Eltern auf, indem Sie die Eltern von Anfang an in den Lern- und Entwicklungsprozess des Kindes einbeziehen. Beachten Sie hierzu die folgenden 3 Prinzipien einer wirkungsvollen Prozessbegleitung.
Informieren Sie die Eltern frühzeitig, wenn sich Lernprobleme beim Kind zeigen. Laden Sie im Schuljahresverlauf die Eltern in regelmäßigen Abständen zu weiteren Entwicklungsgesprächen ein.
Werden die Lernlücken immer größer, empfehlen Sie den Eltern, den Beratungslehrer oder den Schulpsychologen aufzusuchen. Beobachten Sie erhebliche Probleme bei der Auffassung und Speicherung von Lerninhalten, liegt die Vermutung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Lernen nahe. Ziehen Sie in diesem Fall den mobilen sonderpädagogischen Dienst zu Rate. So zeigen Sie den Eltern, dass Sie alle Möglichkeiten der Förderung ausschöpfen.
Bei gravierenden Lernproblemen eines Schülers steht die Frage nach dem geeigneten Förderort im Raum. Auch wenn das Recht auf Teilhabe in den Schulgesetzen der meisten Bundesländer festgeschrieben ist, spielen für die Entscheidung doch die konkreten Bedingungen eine erhebliche Rolle. Stellen Sie die Alternativen dar, sofern ein Übertritt an eine Förderschule in Frage kommt. Dann können sich die Eltern gut informiert entscheiden.
Auch bei der Frage, ob bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf auf den lernzielgleichen Unterricht verzichtet werden soll, brauchen die Eltern umfassende Informationen über die aktuellen und künftigen Konsequenzen. Empfehlen Sie eine Leistungsbeschreibung entlang den individuellen Lernzielen eines Förderplans und den Verzicht auf Zensuren, wird dies im Zeugnis vermerkt.
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Sicherlich kennen Sie den Passus über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Denn so unterschiedlich die Schulgesetze der 16 Bundesländer sind, ist dieser in jedem Gesetz enthalten. Erziehungsmaßnahmen, z. B. Zurechtweisungen... Das sollten Sie vor der Regelverletzung tun
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